Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

[Art. 18 – 18d EleG] Projektierungszonen und Baulinien: Baulinien werden von AET, AVDEL, B-Valgrid, EBL, EBM, EWO, EWZ, Electrosuisse, IWB, SEIC-TELEDIS, SIG, Swisspower und VPE als notwendige Massnahme aufgefasst. VPE sieht den Vollzug bei den Kantonen. SIG beantragt eine Präzisierung der betroffenen Netzebenen. EWZ verlangt eine Klärung der Verantwortlichkeiten.

Swissgrid und VSE möchten die Möglichkeit, Projektierungszonen während des gesamten Genehmigungsverfahrens um jeweils 3 Jahre zu verlängern.

[Art. 26a EleG] Geodaten: Die Erhebung und Veröffentlichung von Geodaten des Stromnetzes erhält Unterstützung von AET und EWZ. Für SAK müssen die kantonalen Geoinformationsgesetze berücksichtigt werden.

Den Entwurf lehnen AVDEL, B-Valgrid, EBL, EWO, Electrosuisse, IWB, SEIC-TELEDIS, SIG, Sierre-Energie, Swissgrid, Swisspower, VPE und VSE ab. Electrosuisse, SIG, Swissgrid, Swisspower und VSE führen Sicherheitsbedenken ins Feld. VPE möchte eine subsidiäre Lösung. Für IWB, Electrosuisse, ist dies nur auf NE 1-3 zielführend. Die Datenverwendung- und Erhebung sind nach Swissgrid und VSE bereits im Geoinformationsgesetz und –verordnung geregelt. AVDEL, B-Valgrid, SEIC-TELEDIS, Swissgrid, Swisspower und VSE sehen das Kosten-Nutzen-Verhältnis als negativ an. Für AVDEL, B-Valgrid, SEIC-TELEDIS und Sierre-Energie ist eine solche Gesamtsicht ohne die anderen Infrastrukturnetze unvollständig. EBL würde grundsätzlich zustimmen, sieht aber zu viele offene Fragen.

[Art. 55 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2bis EleG] Strafbestimmungen: Groupe E wehrt sich gegen die

Erhöhung der Busse für eine fahrlässige Straftat in Art. 55 Abs. 2 EleG auf 50‘000 CHF, sie soll unverändert 10‘000 CHF betragen.

Sonstige Anliegen und Bemerkungen: Nach VSE sollten viele der vorgeschlagenen Regelungen nur die NE 1-3 betreffen. Auch nach Electrosuisse, IWB, KHR, Swisspower, VBE und VPE sollen sich die neuen Regelungen auf das Nötigste beschränken und eine Überregulierung vermieden werden. Der DSV möchte eine klarere Differenzierung zwischen den Netzbetreiber von NE 1-3 und NE 5-7. Repower prognostiziert steigende Kosten und administrativen Aufwand. regioGrid betont, dass jeder Prozessschritt abschliessend geregelt werden muss, um Widerrufe durch Dritte zu verhindern. EWZ sieht Vertiefungsbedarfs bei den Verantwortlichkeiten der involvierten Akteure.

Swissgrid regt an, sie könne die Verantwortung für Aedequacy-Planung, -Monitoring und -Reporting übernehmen. VPE fordert, dass das Stromnetz auch in Zukunft alle Optionen abdecken soll, die Ausbaupläne auf europäischer Ebene koordiniert werden und dass die Frage der zukünftigen, inländischen Grossproduktion geklärt wird. Für IWB ist die vollständige Anrechenbarkeit der durch die Strategie Stromnetze entstehenden Mehrkosten unabdingbar. Swisspower will, dass die verschiedenen Infrastruktursysteme zukünftig einheitlich weiterentwickelt werden. Nach VSE ist eine Bewilligung einzuführen, welche sicherstellt, dass vertraglich alle privaten Rechte für den Bau, Bestand und Betrieb (insbesondere Durchleitung Daten Dritter) einer elektrischen Leitung mit einem Rechtsakt erteilt werden. Ebenfalls beantragt VSE die Einführung einer Regelung betreffend Streitigkeiten bei der Festlegung der Entschädigungen von eingeräumten Dienstbarkeiten. Um Klarheit zu schaffen, wünscht sich VSE eine explizite Verankerung der sieben Netzebenen im EleG. SwissElectricity vermisst das Thema «Unbundling» in der Vorlage. Zur Verhinderung einer Kostenexplosion soll der WACC an den Ertrag von Bundesanleihen gekoppelt werden. TK-11/CES erwartet, dass vollumfänglich und durchgehend in den neuen Netzentwicklungsprozess 9a – 9f StromVG einbezogen werden.

Eingebrachte Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung: SIG schlägt vor, die Ressourcen des

ESTI aufzustocken. Das Sachplanverfahren ist durch einen nicht referendumspflichtigen Bundesbeschluss zu ersetzen, so IWB und Swisspower. Electrosuisse möchte den Zugang an das Bundesgericht auf Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung beschränken. EBM empfiehlt, die Einsprachemöglichkeiten zu beschränken. Das ESTI soll nach Electrosuisse die Kompetenz erhalten, Nichteintretens-Verfügungen auf Einsprachen zu erlassen. Swisspower könnte sich vorstellen, das