Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

Meinung von STV nach soll gross geplant und gebaut werden, danach soll eine Betriebsoptimierung stattfinden.

[Art. 9e StromVG] Koordination der Planung: Der Einbezug der betroffenen Akteure bei der Bedarfsermittlung auf NE 3-7 unterstützen Coop, FER-GE, GGS, IGEB, IG DHS, Migros, STV und Swissmem. Coop, GGS, IG DHS und Migros beantragen, den Kreis der Betroffenen explizit auf die Endverbraucher zu erweitern und ebenso Unternehmen, welche im Bereich der Demand Side Management Dienstleitungen anbieten.

[Art. 9f & & Art. 20 Abs. 2g-h StromVG, Art. 3bis Abs. 2 EleG] Öffentlichkeitsarbeit: Coop, FRC,

GGS, IGEB, IG DHS, Migros, STV und Swissmem beurteilen die Kompetenz des Bundes und der Kantone zur Information der Öffentlichkeit als nicht zielführend. Auch HKBB betrachtet dies als teuer und fragwürdig. Nach Meinung von Coop, GGS, IG DHS, IGEB, Migros und Swissmem existieren bereits genügende Kommunikationskanäle, ausserdem weisen die darauf hin, dass Betroffene gemäss Art. 9e Abs. 4 StromVG bereits in den Planungsprozess einbezogen werden. Für FER-GE jedoch stellt die erweiterte Information eine zielgerichtete Massnahme dar.

[Art. 15 StromVG] Anrechenbare Kosten: Coop, FRC, GastroSuisse, GGS, IGEB, IG DHS, Migros, STV und Swissmem lehnen die Anrechenbarkeit von Informationsmassnahmen durch den Netzbetreiber ab. Coop, GGS, IG DHS und Migros fordern die ersatzlose Streichung der Anrechenbarkeit von Informationsmassnahmen, da dies eine «carte blanche» auf Kosten der Endverbraucher ist.

Coop, GastroSuisse, GGS, IG DHS, Migros, STV und Swissmem lehnen die Anrechenbarkeit von innovativen Massnahmen ab. Coop, IG DHS, Migros und Swissmem befürchten, dass dies das Monopol der Netzbetreiber verstärkt und beantragen deshalb die Streichung der Anrechenbarkeit. Für Swissmem ist die Formulierung zu offen. STV erachtet diese Massnahme erst ab einer gewissen Energieeinsparung oder betrieblichem Mehrnutzen als sinnvoll. IGEB ist hingegen ist mit diesem Aspekt der Vorlage einverstanden, sofern dies der Zuverlässigkeit und Effizienz des Netzbetriebs dient.

Coop, IG DHS und Migros beantragen die Streichung der Anrechenbarkeit von (intelligenten) Messsystemen. Dafür soll an geeigneter Stelle festgehalten werden, dass das Messwesen dem Wettbewerb untersteht und Dritten diskriminierungsfrei Zugang gewährt werden muss. Nach FRC sind die Kosten für intelligente Messsysteme zum Teil von den Netzbetreibern zu tragen, da diese ebenfalls davon profitieren.

[Art. 15b EleG] Technologieentscheid NE 1: Ersatzmassnahmen auf den unteren Netzebenen stellen für Coop, FER-GE, GGS, IGEB, IG DHS, Migros, STV und Swissmem eine zielführende Massnahme dar. Coop, Migros und IG DHS vermissen die Kriterien und Randbedingungen in der Vorlage – diese sollen durch den Bundesrat festgelegt werden.

[Art. 15c EleG] Mehrkostenfaktor: Einen Mehrkostenfaktor für die Verkabelung der NE 3-7 schätzen Coop, FER-GE, FRC, GGS, IGEB, IG DHS, Migros und Swissmem als sinnvoll ein. IGEB und Swissmem weisen darauf hin, dass erst die Praxis die Effizienz der Massnahme zeigen kann und diese ggf. überdenkt werden muss. STV ist nur teilweise mit der Bestimmung einverstanden, die Gemeinden und/oder LandeigentümerInnen sollen 40-60% der Kosten übernehmen.

Die gesetzliche Festlegung einer Obergrenze für den MKF und die Bestimmung des MKF durch den Bundesrat befinden Coop, GGS, IGEB, IG DHS, Migros, STV und Swissmem für korrekt. Coop, IG DHS und Migros betonen, dass die Kriterien für die Festlegung nicht politisch oder ideologisch motiviert respektive Partikularinteressen dienen dürfen. Nach GGS und Swissmem sollen die Kriterien so gewählt werden, dass der MKF nicht routinemässig zum Maximum ausgenutzt wird. Gemäss Swissmem sind auch die laufenden Kosten in die Berechnung miteinzubeziehen.