Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

Eidgenössische Rohrleitungsinspektorat zu einer «Agentur Energienetze Schweiz» umzubauen, welches die Aufgabe eines nationalen Kompetenzzentrums rund um Bewilligungsverfahren für Energienetze übernimmt. Elektrische Anlagen bis 50kV sollen vom Plangenehmigungsverfahren ausgenommen und das EleG überarbeitet werden, so SEIC-TELEDIS, AVDEL und Sierre-Energie. Auch Swissgrid möchte elektrische Anlagen, die nur kleine Auswirkungen auf Dritte, Raum und Umwelt haben, vom Plangenehmigungsverfahren befreien respektive es erleichtern. EKZ und SAK möchten das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren für Infrastrukturanlagen bis 36kV respektive der NE 5-6 einführen. AVDEL, B-Valgrid, Romande Energie und SEIC-TELEDIS unterbreiten den Vorschlag, die involvierten Instanzen und Prozessschritte zu reduzieren. VSE empfiehlt, das Plangenehmigungsverfahren auf das ESTI zu konzentrieren und die Zuständigkeit des BFE zu streichen. Der Bundesrat soll Umbauten von Starkstromanlagen von der Plangenehmigungspflicht befreien können oder Verfahrenserleichterungen vorsehen, so der Antrag von VSE. Swissgrid fordert, dass die Rechte von abgelaufene Dienstbarkeiten, die nicht erneuert werden können, nach Enteignungsrecht zu erwerben sind. Die Definition von nach Bundesrecht anzuhörenden Kommissionen beim Plangenehmigungsverfahren (Art. 16g Abs. 2) ist nach Swissgrid offener zu formulieren.

5.7. Eingaben der Industrie- und Dienstleistungswirtschaft

FER-GE, FRC, Coop, IG DHS, Migros, Swissmem, STV, GastroSuisse, IGEB und HKBB folgen der Vorlage respektive deren Zielsetzung grundsätzlich, äussern jedoch zu einzelnen Punkten Vorbehalte und Anliegen. Cemsuisse schliesst sich vollumfänglich der Stellungnahme der IGEB an.

Nach GastroSuisse soll der Um- und Ausbau der Stromnetzinfrastruktur kostenneutral erfolgen, da Strompreiserhöhungen den Standortvorteil der Schweiz schmälern. IGEB legt Wert darauf, dass der Netzausbau bedarfsgerecht und nicht aufgrund von politischen Wunschvorstellungen vorangetrieben wird. Coop, GGS, IG DHS und Migros möchten eine Liberalisierung des Messwesens. GGS hat den Eindruck, dass mit der Gesetzesvorlage ein weiterer Kostenschub bei den Netznutzungsentgelten vorbereitet wird.

Art. 9a StromVG] Szenariorahmen: Coop, FER-GE, FRC, GGS, IGEB, IG DHS, Migros, STV und Swissmem befürworten einen energiewirtschaftlichen Szenariorahmen als verbindliche Grundlage für die Netzplanung.

Coop, GGS, IGEB, IG DHS, Migros, SIG, STV und Swissmem sehen eine fixe Periodizität von 5 Jahren für die Überprüfung des Szenariorahmens als geeignet an. STV möchte eine Periodizität von 10 Jahren.

[Art. 9b & Art. 22 Abs. 2bis StromVG] Mehrjahrespläne: Coop, GGS, IGEB, IG DHS und Migros

lehnen eine zwingende Prüfung der MJP durch die ElCom ab, dadurch würden die Netzbetreiber u.a. dazu verleitet, überdotierte Mehrjahrespläne einzureichen. FER-GE und STV andererseits treten dafür ein. Die Frist für die Prüfung möchte STV auf 15 Monate erstrecken.

Coop, FER-GE, GGS, IGEB, IG DHS, Migros, STV und Swissmem befürworten eine Frist für die Erstellung der MJP durch die Netzbetreiber. Mit der vorgeschlagenen Fristdauer von 9 Monaten sind GGS und IGEB einverstanden, STV wünscht sich 15 Monate.

[Art. 9c StromVG] Festlegung Einspeisepunkt: Coop, FER-GE, GGS, IGEB, IG DHS, Migros, STV und Swissmem unterstützen die Definition von Einspeisepunkten. Nach Coop, GGS, IG DHS und Migros soll geprüft werden, ob die Definition mit innovativen Konzepten, wie z. B. Demand Response, kompatibel ist.

[Art. 9d StromVG] Grundsätze für die Netzplanung: Coop, FRC, GGS, IGEB, IG DHS, Migros, STV und Swissmem geben ihre Zustimmung betreffend gesetzlicher Verankerung des NOVA-Prinzips. Coop, IG DHS und Migros beantragen, explizit auf die Kosteneffizienz Bezug zu nehmen. Der