Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze
[Art. 9c StromVG] Festlegung Einspeisepunkt: SL, SVS, Greenpeace, pro natura, SES und WWF stimmen der Definition des Einspeisepunktes für neue Produktionsanlagen teilweise zu. Sie regen an, dass die Umwelt- und Landschaftsverträglichkeit ebenfalls einfliesst.
[Art. 9d StromVG] Grundsätze für die Netzplanung: SL, SVS, Greenpeace, pro natura, SES, WWF unterstützen die gesetzliche Verankerung des NOVA-Prinzips.
[Art. 9e StromVG] Koordination der Planung: SL, SVS, Greenpeace, pro natura, SES und WWF sind für einen Einbezug der betroffenen Kantone und weiterer Betroffener, wobei letztere offener auszulegen sind und auch Umweltverbände sowie andere Interessierte beinhalten sollten.
[Art. 9f & Art. 20 Abs. 2g-h StromVG, Art. 3bis Abs. 2 EleG] Öffentlichkeitsarbeit: Die Information
der Öffentlichkeit durch Bund und Kantone befürworten SL, SVS, Greenpeace, pro natura, SES und WWF.
[Art. 15 StromVG] Anrechenbare Kosten: Die Anrechenbarkeit von Informationsmassnahmen auf Seiten der Netzbetreiber wird von SL, Greenpeace, pro natura, SES und WWF als zielführend eigeschätzt. Dabei muss eine ausgewogene und gegenseitige Kommunikation selbstverständlich sein.
Der SL beurteilen die Anrechenbarkeit von innovativen Massnahmen an die Netznutzungsentgelte als zielführend. SVS, Greenpeace, pro natura, SES und WWF nehmen keine Stellung. Sie weisen jedoch darauf hin, dass möglichst viele Akteure zu Innovationen angeregt werden sollten und die Anrechenbarkeit möglicherweise Intransparenz und Fehlinvestitionen hervorruft. Laut eco swiss sind Smart Grids unumgänglich.
[Art. 15b EleG] Technologieentscheid NE 1: Bezüglich der vorgeschlagene Regelung zum Technologie-Entscheid Kabel oder Freileitung auf der NE 1 äussert sich der SVS negativ. Eco swiss sieht es als unrealistisch an, Hochspannungsleitungen als Freileitungen zu bauen. Aufgrund der höheren Abschirmung von Magnetfeldern bei Erdleitungen seien die Stromkonsumenten von deren Vorteilen zu überzeugen, damit sie die erwarteten höheren Netzkosten zu tragen bereit sind. Die ASCV sieht den Wortlaut der Regelung als Wunsch ohne jegliche Verpflichtung. Sie kritisiert die EOS (heute ALPIQ) für die frühere Behauptung, dass Hochspannungsleitungen nicht erdverlegt werden können. Das ESTI, welches von den Übertragungsnetzbetreibern selber kontrolliert wird, hätte von Gesetzes wegen intervenieren müssen, ebenso das BFE.
Die Möglichkeit, dass die Genehmigungsbehörde Ersatzmassnahmen auf den unteren Netzebenen anordnen kann, schätzen SL, SVS, Greenpeace, pro natura, SES und WWF als zielführend ein.
[Art. 15c EleG] Mehrkostenfaktor: Ein Mehrkostenfaktor wird von SL, Greenpeace, pro natura, SES und WWF abgelehnt. Eine reine Kostenanalyse ist zu wenig umfassend. Sie argumentieren, dass im Verteilnetz praktisch alle Projekte erdverkabelt werden können und sollen, da dies für Mensch und Natur vorteilhaft sei. Für die wenigen Ausnahmen brauche es keine Regelung. Der SL macht darauf aufmerksam, dass eine Vollkostenrechnung mit den richtigen Kostenparameter durchgeführt werden müsse. Der SVS lehnt einen MKF ebenfalls ab, da dies der verfassungsmässigen Pflicht des Schutzes und Schonung von Landschaft, Natur und Biodiversität widerspricht. Es würden nur noch die Kriterien Technische Aspekte und Wirtschaftlichkeit zählen und die Wahl der Berechnungsparameter läge bei der ElCom und Swissgrid. Ausserdem würde ein MKF von 3.0 faktisch ein Verbot der Verkabelung in den Alpen bedeuten. Die SGS beantragt, dass auch die Betriebskosten (speziell Stromverlustkosten) in die Berechnung einfliessen müsse und der MKF grundsätzlich einen Wert von 2.0 nicht übersteigen dürfe, dadurch erübrigen sich rund 90 Prozent der Verfahren. Auch soll für alle Verkabelungsvarianten das beschleunigte Verfahren gelten, für neue Hochspannungsleitungen dies wird von der SGS jedoch abgelehnt.
SL, SVS, Greenpeace, pro natura, SES und WWF sind gegen eine Obergrenze des MKF im Gesetz, der Bundesrat solle diese festlegen. Sollte der MKF gegen den Willen von SVS, Greenpeace, pro