Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 37Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

[Art. 15c EleG] Mehrkostenfaktor: Das kf unterstützt die Einführung eines MKF und die dafür vorgesehenen Ausnahmen, jedoch betrachtet sie eine Obergrenze von 3.0 als (zu) hoch. Die Festlegung des MKF habe ausserdem unter Einbezug aller Akteure zu geschehen.

[Art. 15d EleG] Nationales Interesse: SKS hält ein nationales Interesse für Stromnetze nicht per se für gerechtfertigt. Ein Netzausbau zum kommerziellen Stromhandel darf nicht auf Kosten der KonsumentInnen geschehen. kf hingegen begrüsst diesen Gesetzesartikel.

[Art. 15e – 15j EleG] Sachplanverfahren: Die Weiterführung und gesetzliche Verankerung des Sachplanverfahrens erhält vom kf seine Zustimmung. In Bezug auf Bewilligungen für Leitungen des Übertragungsnetzes solle das BFE keine direkte Zuständigkeit erhalten.

[Art. 16 – 17a EleG] Plangenehmigungsverfahren: Das kf unterstützt die Möglichkeit, verwaltungsexterne Personen mit der Durchführung von PGV zu beauftragen.

[Art. 18 – 18d EleG] Projektierungszonen und Baulinien: Das kf hält Baulinien zur Sicherung von Aus- und Umbauten bestehender Leitungen für notwendig.

[Art. 26a EleG] Geodaten: Diese Regelung trifft beim kf auf Zustimmung, solange sich der Aufwand in Grenzen hält.

Eingebrachte Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung: Das kf schlägt vor, das

Bewilligungsverfahren durch eine Amtsstelle zu koordinieren.

5.11. Eingaben der Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen

Die SGS anerkennt die Notwendigkeit eines raschen Ausbaus der Stromnetze, um die Anforderungen der Energiewende zu meistern. Die Art und Weise erscheint ihr jedoch technisch überholt und nicht immer zielführend.

[Art. 9a StromVG] Szenariorahmen: SL, SVS, Greenpeace, pro natura, SES, WWF und eco swiss befürworten die Einführung eines Szenariorahmens. Nach SVS, Greenpeace, pro natura, SES und WWF soll die Netzplanung dabei von der Basis Energieeffizienz und erneuerbaren Energien ausgehen. Sie fordern, dass die einzubeziehenden Betroffenen ausführlicher spezifiziert werden und zivilgesellschaftliche Akteure einbezogen werden. Die gesetzliche verankerte fixe Periodizität wird von SL, SVS, Greenpeace, pro natura, SES, WWF und eco swiss unterstützt. Jedoch soll die Periodizität nach SVS, Greenpeace, pro natura, SES und WWF auf 3 Jahre verkürzt werden, um flexibler reagieren zu können und Fehlplanungen zu verhindern.

[Art. 9b & Art. 22 Abs. 2bis StromVG] Mehrjahrespläne: Die Prüfung der Mehrjahrespläne und die schriftliche Stellungnahme durch die ElCom wird von SL, SVS, Greenpeace, pro natura, SES und WWF bejaht. Sie sehen ein Konsultationsverfahren nach der Veröffentlichung der Stellungnahme als Option oder wünschen sich zumindest eine Veröffentlichung der Stellungnahmen der ElCom. Ausserdem regen sie ein geeignetes Planungsinstrument für die NE 4-7 an.

Die Einführung einer Frist für die Einreichung der Mehrjahrespläne durch die Netzbetreiber wird von SL, SVS, Greenpeace, pro natura, SES und WWF als sinnvoll betrachtet. Der SL befürwortet eine Fristdauer von 9 Monaten.

Die Frist für die Prüfung der Mehrjahrespläne durch die ElCom wird von SL, SVS, Greenpeace, pro natura, SES und WWF unterstützt. Der SL befürwortet eine Fristdauer von 9 Monaten.