Vorlage
Vernehmlassung 2014/65: Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) · 50 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage
814.600 Schutz des ökologischen Gleichgewichts
3. Kapitel: Vermeidung, Verwertung und Ablagerung von Abfällen
1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Art. 7 Information und Beratung
1Die Umweltschutzfachstellen informieren und beraten Private und Behörden darüber, wie Abfälle vermieden oder entsorgt werden können. Insbesondere informieren sie über Massnahmen zur Vermeidung des Liegenlassens von Abfällen auf fremdem Grund.
2Das BAFU erstellt eine schweizweite Übersicht zu den entsorgten Abfallmengen und den Abfallanlagen, in denen jährlich mehr als 100 t Abfälle entsorgt werden und veröffentlicht diese.
Art. 8 Ausbildung
1Die Kantone sorgen für die Aus- und Weiterbildung von Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Entsorgung von Abfällen ausüben. Das BAFU fördert die Koordination der Massnahmen der Kantone.
2In der Aus- und Weiterbildung von Inhaberinnen und Inhabern sowie von Personal von Abfallanlagen, in denen jährlich mehr als 100 t Abfälle entsorgt werden, muss der jeweils technologiespezifische Stand der Technik der Entsorgung von Abfällen vermittelt werden.
Art. 9 Vermischungsverbot
Abfälle dürfen nicht mit anderen Abfällen oder mit Zuschlagstoffen vermischt werden, wenn dies in erster Linie dazu dient, den Schadstoffgehalt der Abfälle durch Verdünnen herabzusetzen und dadurch Vorschriften über die Abgabe, die Verwertung oder die Ablagerung einzuhalten.
Art. 10 Pflicht zur thermischen Behandlung
Siedlungsabfälle und Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung, Klärschlamm, brennbare Anteile von Bauabfällen und andere brennbare Abfälle müssen in geeigneten Anlagen thermisch behandelt werden, soweit sie nicht stofflich verwertet werden können.
2. Abschnitt: Vermeidung von Abfällen
Art. 11
Wer Produkte herstellt, muss die Produktionsprozesse nach dem Stand der Technik so ausgestalten, dass möglichst wenig Abfälle anfallen und die Abfälle möglichst wenig Stoffe enthalten, welche die Umwelt belasten.