Vorlage 1 2

Vernehmlassung 2014/7: Änderung von Verordnungen zum FMG (FDV, AEFV, PBV) und neue Verordnung über die Internet-Domains (VID) · 7 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage

muss auch der Empfang der entsprechenden SMS- und MMS-Dienste gesperrt werden.

Art. 48 Abs. 2 und 4

2Personen, die für die Schlichtungsstelle eine Aufgabe erfüllen, sind an das Amtsgeheimnis nach Artikel 320 des Strafgesetzbuches5 gebunden.

4Die Schlichtungsstelle veröffentlicht eine Zusammenfassung ihrer wichtigsten Vorschläge im Internet, ohne Hinweise auf die Identität der Parteien zu geben. Sie kann Statistiken über die Fallzahlen aufgeschlüsselt nach Anbieterinnen veröffentlichen.

Art. 80 Bearbeitung von Verkehrs- und Rechnungsdaten

Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten dürfen die persönlichen Daten der Kundinnen und Kunden bearbeiten, soweit und solange dies für den Verbindungsaufbau, die Erteilung von Auskünften über den Post- und Fernmeldeverkehr gemäss dem Bundesgesetz vom 6. Oktober 20006 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und den Erhalt des für die entsprechenden Leistungen geschuldeten Entgelts notwendig ist.

Art. 81 Abs. 1

1Solange die Möglichkeit der Anfechtung ihrer Rechnung besteht, können die Kundinnen und Kunden von ihrer Anbieterin verlangen, ihnen im Einzelfall oder bei jeder Rechnungsstellung alle Daten mitzuteilen, welche für die Rechnungsstellung verwendet werden. Die Rufnummern der anrufenden Anschlüsse sind ohne die letzten vier Ziffern anzugeben.

Art. 82 Abs. 3 Satz 2

3(...) Nur an der Übertragung beteiligte Anbieterinnen müssen ihr mitteilen, von welcher anderen Anbieterin sie die missbräuchlichen Anrufe oder die unlautere Massenwerbung entgegengenommen haben.

Art. 88 Abs. 2 und 3

Aufgehoben

Art. 96 Abs. 2 Satz 1

2Das BAKOM erlässt die technischen und administrativen Vorschriften über die Handhabung der Sicherheit von Informationen, über die Meldepflicht bei Störungen im Netzbetrieb und über andere Massnahmen, die einen Beitrag zur Sicherheit und Verfügbarkeit von Fernmeldeinfrastrukturen und -diensten leisten. (...)

5 SR 311.0

6 SR 780.1