Bericht 1–-3

Vernehmlassung 2014/7: Änderung von Verordnungen zum FMG (FDV, AEFV, PBV) und neue Verordnung über die Internet-Domains (VID) · 21 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 1Fedlex · Erläuternder Bericht

Eidgenössisches Departement für Umwelt,

Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Kommunikation BAKOM

13.02.2014

Revision von Verordnungen zum FMG

Erläuterungsbericht

1 Verordnung über Fernmeldedienste (FDV)

Art. 3 Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 Ausnahmen von der Meldepflicht

Tief greifende Änderungen im Telekommunikationsmarkt machen eine Anpassung der Meldepflicht für Anbieterinnen von Fernmeldediensten dringend erforderlich: Bis vor einigen Jahren gab es erst wenige Hundert Anbieterinnen von Fernmeldediensten mit schweizerischen Kundinnen und Kunden, und diese Anbieterinnen waren vornehmlich in der Schweiz ansässig. Heute bietet eine unübersehbare Zahl von auf der ganzen Welt ansässigen Anbieterinnen in der Schweiz ihre Fernmeldedienste an.

Diese Entwicklung hat technische und wirtschaftliche Gründe. In den letzten Jahren ist es möglich geworden, vom Ausland aus mit minimalem Aufwand Fernmeldedienste in der Schweiz anzubieten. Ermöglicht haben dies zum Einen die gestiegene Leistungsfähigkeit und Bedeutung des Internets beim Datentransport und zum Anderen die technischen und ökonomischen Eigenheiten dieses Internets:

Auf der Basis des Internets können Personen eigene Dienste zum Transport von Informationen anbieten, ohne dazu mit vielen anderen Anbieterinnen von Fernmeldediensten Verträge abschliessen zu müssen und ohne dazu aufwändige eigene Transportinfrastrukturen betreiben zu müssen. Es reicht, wenn ihre Transportinfrastrukturen ans Internet angeschlossen sind. Sie können dann Dienste zum Transport von Informationen über die Netze anderer Betreiberinnen anbieten, ohne dafür auf die Zustimmung dieser Betreiberinnen angewiesen zu sein und ohne diesen Betreiberinnen dafür Geld zu bezahlen. Darum ist es auch kleinsten Unternehmen möglich geworden, Dienste zum Transport von Informationen einem weltweiten Kundenkreis anzubieten.

Dies hat dazu geführt, dass über das Internet eine Vielzahl der verschiedensten Dienste angeboten werden.

Auch in der Schweiz wird die Zahl der Anbieterinnen z.B. von lokalen WLAN-Zugängen immer grösser.

Die Forderung nach einer Meldepflicht ist bei einer derart grossen und unüberblickbaren Zahl von Anbieterinnen nicht mehr in allen Fällen sinnvoll. Ansonsten müsste das BAKOM weltweit Anbieterinnen von Fernmeldediensten zu einer Meldung beim BAKOM anhalten, sobald diese Anbieterinnen Kundinnen und Kunden in der Schweiz haben.

Darum ist vorgesehen, die Meldepflicht auf Anbieterinnen von einer gewissen Bedeutung zu beschränken – nämlich mit einem Jahresumsatz bei Fernmeldediensten in der Schweiz von 500'000 Franken.