Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/7: Änderung von Verordnungen zum FMG (FDV, AEFV, PBV) und neue Verordnung über die Internet-Domains (VID) · 18 Seiten
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Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
31.12.2014
Änderung der Verordnungen zum FMG (FDV, PBV,
AEFV) und neue Verordnung über die Internet-
Domains (VID)
Zusammenfassung der Ergebnisse der Anhörung der betroffe-
nen Kreise
1 Allgemeines
In Anwendung von Artikel 10 des Vernehmlassungsgesetzes (SR 172.061) hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die betroffenen Kreise aufgefordert, Stellung zu nehmen zu den Änderungsentwürfen der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1), einschliesslich einer Anpassung der Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV; SR 942.211), und der Verordnung vom 6. Oktober 1997 über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV; SR 784.104) sowie zum Entwurf der neuen Verordnung über die Internet-Domains (VID). Die Anhörung wurde am 13. Februar 2014 eröffnet und endete am
17. April 2014.
Das BAKOM hat 83 Stellungnahmen erhalten (vgl. Liste im Anhang), davon eine gemeinsame Stellungnahme von mhs internet und ITF.
Neben den eigenen Bemerkungen unterstützt Swisscable die Ansicht von upc cablecom und economiesuisse verweist auf die Stellungnahmen ihrer Mitglieder, insbesondere von der asut, Sunrise, Swisscable und der Swisscom. Der Kanton VD schliesst sich der Meinung der KKJPD an.
Bezüglich der VID unterstützen die Registrare cyon, GoEast, Hostpoint, Infomaniak Network, ITF,
METANET, mhs internet, Multimedia Networks, NetZone und Webland die Stellungnahme der
Registrar Alliance, deren Mitglieder sie sind. Ebenfalls auf diese Stellungnahme verweist Worldsoft, und zwar kommentarlos.
Der Kanton TI bringt keine besonderen Bemerkungen zu den Vernehmlassungsvorlagen an, während pro audito sich davon nicht betroffen sieht.
Die Kantone BL, GE, GL, LU und SZ erklären sich generell mit den Änderungsentwürfen einverstanden.