Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/77: 10.538 Pa.Iv. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen · 18 Seiten
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3.5. Weitere Anträge
Bezüglich des Übergangsrechts beantragt BL, dass die bereits ausgestellten Allgemeinverfügungen nach Ablauf der Übergangsfristen ihre Gültigkeit verlieren. Die acsi und die FRC verlangen, dass die Allgemeinverfügungen widerrufen werden, da die Übergangsfrist von zwei Jahren keinesfalls verlängert werden soll.
BS und SZ schlagen vor, das Bewilligungsverfahren zu vereinfachen, damit das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» seine volle Wirkung entfalten könne. Bezüglich des Bewilligungsverfahrens kritisiert die SKS, dass für Konsumentenschutz-Organisationen kein Verbandsbeschwerderecht gelte.
AR, ZH, die SPS die CCiG und das kf befürworten den in den Beratungen bereits vorgebrachten Vorschlag, dass auf dem Produkt deklariert wird, wo und nach welchen nationalen Vorschriften das Lebensmittel produziert wurde. Damit könnte der «Irreführung» der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten ‒ welche von der SKS ebenfalls kritisiert wird ‒ begegnet werden. Sollte das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» beibehalten werden, regen die FER, der SGB und die GSLI an, dass dieser Vorschlag, der von der Minderheit der WAK-N unterstützt worden ist, aufmerksam studiert werden sollte. TI möchte überdies die Möglichkeit vorbehalten, dass punktuelle Massnahmen ergriffen werden können, wenn dies zwecks Qualitätssicherung oder zwecks Information und Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten nötig wäre. In eine ähnliche Richtung geht der Kompromissvorschlag der SKS: Demnach sollen nur die Vorschriften über die Deklaration vom «Cassis-de-Dijon-Prinzip» ausgenommen werden, d.h. für die Deklarationen auf dem Produkt würden neu ausschliesslich die Schweizer Vorschriften zur Anwendung gelangen; bezüglich der Zusammensetzung und den Hygienevorschriften könnte das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» hingegen weiterhin gelten. Gleichzeitig schlägt die SKS vor, die Bestimmung zur Vermeidung der Inländerdiskriminierung im Bereich der Lebensmittel abzuschaffen.
GE macht geltend, die Preisbildung werde nur zu einem kleinen Teil von der vorgeschlagenen Teilrevision des THG beeinflusst. Zölle, Lohniveau, Margen, Schweizer Patentrecht, Wechselkurse und die Schweizer Kaufkraft hätten ebenfalls Auswirkungen auf die Preise. Daher sei das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» für Lebensmittel abzuschaffen. Gleichzeitig seien die Lebensmittelpreise aufmerksam zu überwachen, um eine allfällige negative Entwicklung auf die Schweizer Kaufkraft so rasch als möglich zu beheben. Für diese Überwachung könnten die Stellen eingesetzt werden, welche für das Bewilligungsverfahren beim BLV geschaffen worden sind. Die Grüne, das CP, die fPv und die VSW regen an, das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» nicht nur für Lebensmittel aufzuheben, sondern gänzlich abzuschaffen. Die acsi und die FRC verlangen überdies, dass Artikel 16b THG, welcher der Verhinderung der Diskriminierung inländischer Hersteller dient, aufgehoben werde.
SH postuliert, die bereits ergangenen Allgemeinverfügungen aus Gründen der Rechtssicherheit und Besitzstandwahrung ins Lebensmittelrecht zu übernehmen, sollte das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» aufgehoben werden. Ebenso stellt sich ProMarca auf den Standpunkt, dass die bisher ausgestellten Allgemeinverfügungen entweder unbefristet weiter gelten oder ins Lebensmittelverordnungsrecht übernommen werden sollten, falls die Lebensmittel vom «Cassis-de-Dijon-Prinzip» ausgenommen werden. ProMarca vertritt ferner, wie auch der VSIG, die Ansicht, es seien zusätzliche Massnahmen zum Abbau von technischen Handelshemmnissen, die den Export behinderten, nötig.
Die ZHK sowie die IHK St. Gallen Appenzell schlagen vor, zu prüfen, ob in ein paar Jahren und nach einer entsprechend sorgfältiger Analyse nicht auf die Bewilligungspflicht für Lebensmittel verzichtet werden könnte. Der VSIG, die PUE und die WEKO sind der Ansicht, die Sonderbestimmungen betreffend die Marktzulassung von Lebensmitteln seien zu streichen und diesen Bereich ohne Zusatzverfahren dem «Cassis-de-Dijon-Prinzip» zu unterstellen; gehörten die Lebensmittel doch zu jenen Bereichen, in denen die Schweiz im internationalen Vergleich die grössten Preisüberhöhungen aufweise. Demgegenüber fordert die SKS explizit, dass an der Bewilligungspflicht, den Bewilligungskriterien und der Marktbeobachtung festgehalten werde.