Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/77: 10.538 Pa.Iv. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen · 18 Seiten

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ten. Diese seien durchaus in der Lage, unterschiedliche Produkte und Qualitäten zu unterscheiden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass beispielsweise unterschiedliche Milchfettanteile nicht ein Qualitäts-, sondern ein Differenzierungsmerkmal sei. Für die IHK St. Gallen und Appenzell, die PUE, scienceindustries, der SGV, Veledes und die WEKO ist daher nicht nachvollziehbar, wie das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» die Qualitätsstrategie der Landwirtschaft unterlaufe. Die Qualität werde durch das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» viel eher gefördert. So hat etwa ‒ gemäss der ZHK ‒ die Öffnung des Käse- und Weinmarkts für eine erfreuliche Qualitätssteigerung der Schweizer Produkte geführt. Dies stärke wiederum die hiesigen Produzenten. Zudem liege gemäss economiesuisse, der Swiss Retail Federation und der ZHK eine breite Angebotsspanne im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten. Dagegen sei es nicht im Interesse von Personen mit niedrigem Einkommen oder von Familien, wenn Budget-Produkte aus den Regalen der Detaillisten verschwänden. Eine eingeschränkte Auswahl animiere die Kunden dazu, ins grenznahe Ausland auszuweichen.

Dass das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» nicht den gewünschten Erfolg gezeigt hat, ist für die ablehnende Mehrheit der Organisationen und Interessenverbände kein Grund, die Vorlage zu befürworten. Ihrer Ansicht nach war der Beobachtungszeitraum zu kurz, um das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» bereits jetzt beurteilen zu können und gesetzgeberisch tätig zu werden. Überdies habe die Preiserhebung zwecks Erhebung der Auswirkungen des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» stattgefunden, als der Schweizer Franken gegenüber dem Euro massiv aufgewertet worden sei. Auch deshalb lasse sich der Effekt des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» schlecht isolieren. Ein weiterer Grund, weshalb das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, sehen economiesuisse, die PUE, die Swiss Retail Federation, der VSIG und die WEKO darin, dass das Potenzial des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» noch zu wenig genutzt werden könne, da dessen Anwendungsbereich aufgrund der zahlreichen bestehenden Ausnahmen sehr lückenhaft sei. Die Ausnahme der Lebensmittel vom «Cassis-de-Dijon-Prinzip» würde dieses nun komplett aushebeln, da sich das Prinzip gerade in diesem Bereich wettbewerbsbelebend ausgewirkt habe. Zudem führten die Kosten des Bewilligungsverfahrens sowie dessen Komplexität dazu, dass das Prinzip nicht öfters in Anspruch genommen werde. Die Gegner der Vorlage vertreten den Standpunkt, der positive Effekt des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» sei nicht zu unterschätzen, da nur schon die Möglichkeit von erleichterten Parallelimporten eine preisdämpfende Wirkung entfalte. Ferner verhindere das Prinzip gemäss economiesuisse, dass neue Handelshemmnisse entstehen. Das kf und die Migros betonen diese präventive Wirkung ebenfalls.

Dem Argument, bei Lebensmitteln, welche gestützt auf das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» eingeführt oder produziert werden, würden die Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich der Inhaltsstoffe in die Irre geführt, halten economiesuisse und die Swiss Retail Federation entgegen, die Prozentangaben der Zutaten würden auf der Packung jeweils deklariert, was eine Irreführung ausschliesse. Coop bestätigt, dass die relevanten Informationen auch auf den Verpackungen aus der EU zu finden seien, selbst wenn die Verpackungen nicht gänzlich den hiesigen Vorschriften entsprechen.

Die Migros und die VSUD lehnen die Vorlage ferner ab, weil es unter Beachtung des ab Dezember 2014 geltenden harmonisierten EU-Lebensmittelrechts wenig sachdienlich sei, einen Rückschritt zum alten System vorzunehmen; viel eher sei eine Angleichung der Schweizer Lebensmittelvorschriften mit jenen der EU anzuvisieren. Letzterem pflichtet die CCiG bei. Gemäss der IG DHS und Migros wird die laufende Harmonisierung im EU-Lebensmittelrecht die Wirksamkeit des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» weiter erhöhen.

Die IHZ weist abschliessend darauf hin, angesichts der gegenwärtig heiklen aussenpolitischen Ausgangslage für die Schweiz in Bezug auf ihre Beziehungen mit der EU wenig Verständnis zu erwarten sei, wenn sich die Schweiz in diesem Bereich aus einem gut funktionierenden Gemeinschaftsmodell verabschiede.