Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/77: 10.538 Pa.Iv. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen · 18 Seiten
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1. Die Vernehmlassungsvorlage
Mit der vorgeschlagenen Teilrevision des THG, welche im Rahmen der parlamentarischen Initiative 10.538 ausgearbeitet wurde, werden Lebensmittel vom Anwendungsbereich des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» vollständig ausgenommen. Das Bewilligungsverfahren für Lebensmittel wird damit gegenstandslos.
Um die Auswirkungen des Wegfalles des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» auf die Produktionsbedingungen der Hersteller in der Schweiz zu mindern, ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen. In dieser Zeit bleiben die bereits erteilten Allgemeinverfügungen gültig und die nach ausländischen Vorschriften hergestellten Produkte dürfen weiterhin hergestellt, eingeführt und in Verkehr gebracht werden. Nach Ablauf der Frist dürfen nur noch Lagerbestände abverkauft werden.
2. Vernehmlassungsteilnehmende
Die Vernehmlassung zum Vorentwurf mit dem erläuternden Bericht wurde von der Kommission am 27. Mai 2014 eröffnet und endete am 29. August 2014.
Zur Vernehmlassung wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, 12 politische Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie 4 weitere interessierte Organisationen eingeladen.
Neben den eingeladenen Teilnehmern haben sich 39 weitere Interessenverbände (unaufgeforderte Teilnehmer) zum Vorentwurf für eine Teilrevision des THG geäussert.
Das Verzeichnis der 54 Vernehmlassungsadressaten und der 39 nicht angeschriebenen Vernehmlassungsteilnehmer befindet sich im Anhang.
3. Ergebnis der Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Teilrevision des Bundes-
gesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG)
3.1. Allgemeines
Von 54 angeschriebenen Stellen haben alle 26 Kantone, sieben Parteien (BDP, CVP, FDP, Grüne, glp, SPS, SVP), ein Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB), vier Dachverbände der schweizerischen Wirtschaft (economiesuisse, SGV, SBV, SGB) sowie vier weitere interessierte Organisationen und Nichtregierungsorganisationen (SKS, kf, FRC, acsi) Stellung genommen.
Zusätzlich haben 39 weitere Organisationen und Interessenverbände, welche nicht angeschrieben wurden, eine Stellungnahme eingereicht (CCiG, Coop, CP, Dachorganisationen Wirtschaft Graubünden, FER, fPv, GSLI, hotelleriesuisse, IG DHS, IHK St. Gallen und Appenzell, IHZ, LDK, Manor, Markant Syntrade, Migros, Plateforme pour une agriculture socialement durable, PUE, ProMarca, Schweizer Obstverband, scienceindustries, Selecta, SMP, SFF, Spar [Handels AG und Management AG], SVKH, Swiss Retail Federation, uniterre, TopCC, Turm, Valora, Veledes, VKCS, Volg, VSIG, VSUD, VSW, WEKO und ZHK).