Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/77: 10.538 Pa.Iv. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen · 18 Seiten
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Schliesslich werde das Schutz- und Sicherheitsniveau der Schweiz durch die Bewilligungspflicht gewahrt und das Anliegen der Qualitätsstrategie der Schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft sei bereits mit der Einführung von Artikel 10a VIPaV berücksichtigt worden.
Die FDP weist ferner darauf hin, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten mündig seien und eine Einschränkung ihrer Produktewahlfreiheit kaum befürworten würden. Dementsprechend würde die Anpassung des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» im Sinne der vorgeschlagenen Teilrevision dazu führen, dass der Einkaufstourismus weiter zunimmt. Eine Ausnahme der Lebensmittel vom «Cassis-de-Dijon-Prinzip» würde dieses seines Sinns berauben, da die Lebensmittel die grösste Produktekategorie sei, welche in den Anwendungsbereich des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» fällt.
Die glp lehnt die Teilrevision ferner ab, weil diese die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU erneut und unnötig aufgrund von Partikularinteressen aufs Spiel setzen würde.
Aus Sicht der SPS und der CVP ist eine Teilrevision zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, umso mehr, als eine solche nach Ansicht der SPS auf protektionistischen Überlegungen beruhe.
3.4. Verbände und weitere Organisationen
Von den drei gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete liess sich nur die SAB vernehmen. Diese stimmt der Teilrevision des THG zu. Der SSV verzichtete mangels Ressourcen auf eine Stellungnahme. Der SGemV äusserte sich nicht.
Von den Dachverbänden der Wirtschaft befürwortet einzig der SBV die Teilrevision des THG, während economiesuisse, der SGB und der SGV sie ablehnen. Der SAV hat auf eine Stellungnahme verzichtet, da das Geschäft kein arbeitgeberpolitisches Thema sei. Drei Dachverbände der Wirtschaft (SBVg, KV Schweiz und Travail.Suisse) äusserten sich nicht.
Zusätzlich äusserten sich 43 weitere Organisationen und Interessenverbände (wovon vier angeschrieben worden waren) zum Vorentwurf für eine Teilrevision des THG. Davon stimmten 14 der Vorlage zu (acsi, CP, fPv, GSLI, FER, FRC, LDK, Plateforme pour une agriculture socialement durable, Schweizer Obstverband, SMP, SVKH, uniterre, VKCS, VSW). Die acsi, das CP, die FER, die fPv, die FRC, die GSLI und die VSW haben weitergehende Änderungsvorschläge und Anregungen vorgebracht. Demgegenüber lehnten 29 Organisationen und und Interessenverbände die Vorlage ab (CCiG, Coop, Dachorganisationen Wirtschaft Graubünden, hotelleriesuisse, IG DHS, IHK St. Gallen und Appenzell, IHZ, kf, Manor, Markant Syntrade, Migros, PUE, ProMarca, scienceindustries, Selecta, SFF, SKS, Spar [Handels AG und Management AG], Swiss Retail Federation, TopCC, Turm, Valora, Volg, VSIG, Veledes, VSUD, WEKO und ZHK). Die CCiG, das kf, die IHK St. Gallen und Appenzell, die PUE, ProMarca, der SGB, die SKS, der VSIG, die WEKO und die ZHK machten zudem weitergehende Änderungsvorschläge.
Die befürwortenden Verbände und Organisationen machen geltend, das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» führe zu einem Absinken des inländischen Qualitätsstandards, da über die Bestimmung zur Nicht-Diskriminierung der inländischen Produzenten oft tiefere Produktionsvorschriften «importiert» würden. So zeichneten sich rund die Hälfte der unter dem «Cassisde-Dijon-Prinzip» bewilligten Lebensmittel dadurch aus, dass bei diesen ‒ im Vergleich mit den nach Schweizer Vorschriften hergestellten Produkten ‒ wertgebende Inhaltsstoffe durch billigere Ersatzstoffe ersetzt würden. Der negative Effekt des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» auf das Qualitätsniveau von Lebensmitteln stehe in Widerspruch zur Qualitätsstrategie des Bundes. Die Erkenntnis, dass die Schweizer Landwirtschaft im schweizerischen Kostenumfeld keine Chance bei der Produktion von Lebensmitteln hätte, habe dazu geführt, dass die Land- und Ernährungswirtschaft heute auf Qualitätsprodukte setze. Diese Bemühungen würden durch das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» untergraben. Weiter wird geltend gemacht, das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» erschwere die Positionierung von Lebensmitteln im Markt, die nach