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Vernehmlassung 2014/84: Revision Konzept Wolf Schweiz und Konzept Luchs Schweiz · 19 Seiten
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Konzept Luchs BAFU 2014
• unterstützt und koordiniert die räumliche Planung der Massnahmen durch die Kantone zur Ver-
hütung von Schäden durch Luchse; es erlässt dazu eine Richtlinie;
• fördert den Herdenschutz mit Hunden; es erlässt Richtlinien zu Eignung, Zucht, Ausbildung,
Haltung, Einsatz und Meldung von geförderten Herdenschutzhunden;
• kann weitere Massnahmen der Kantone für den Herdenschutz fördern, sofern Herdenschutz-
hunde nicht ausreichend oder zweckmässig sind;
• begleitet und überwacht die Umsetzung des Konzepts Luchs Schweiz durch die Kantone;
• stellt den Kantonen die nötigen Grundlagen über den Umgang mit Luchsen für die Information
und Aufklärung der Bevölkerung und spezifischer Interessengruppen zur Verfügung;
• unterstützt Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung, welche die Behörden von
Bund und Kantonen sowie die betroffenen Kreise über den Herdenschutz beraten; es zieht diese Organisation für die interkantonale Koordination der Massnahmen, für das Luchsmonitoring und den Herdenschutz bei;
• finanziert die Organisationen für das Feld-Monitoring, das genetische Basismonitoring und die
Analyse von Riss- oder Luchskadavern;
• sorgt bei Bedarf und in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Durchführung spezieller wis-
senschaftlicher Projekte zur Ausbreitung, dem Verhalten und der Populationsdynamik des Luchses sowie dessen Auswirkungen auf die Beutetierpopulationen;
• pflegt den internationalen Kontakt auf Fachebene, um allenfalls das Management der gemein-
samen Luchspopulation zu koordinieren.
Die Kantone sorgen für:
• das Sammeln von allen Hinweisen und Beweisen die auf Luchspräsenz hindeuten und die jähr-
liche Information des BAFU über die Situation in Gebieten mit Luchsen;
• die umgehende Information des BAFU, der für die nationale Überwachung des Luchsbestan-
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des zuständigen Institution (zur Zeit KORA ) und die für den Herdenschutz zuständige natio-4
nale Stelle (zur Zeit AGRIDEA ) bei vermuteten oder nachgewiesenen Schäden durch Luchse oder anderen Anzeichen für deren Präsenz (z.B. Risse an Wildtieren u.a.);
• die Analyse der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsstrukturen im Sömmerungsgebiet;
• die Planung und Umsetzung des Herdenschutzes gemäss Kapitel 4.3;
• die Entwicklung von Schadenverhütungsprojekten, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft;
• den Einbezug und die Information der lokalen und regionalen Behörden sowie der kantonalen
Vertreter der einzelnen betroffenen Interessengruppen (Transparenz);
• für die Berücksichtigung des Einflusses des Luchses bei der jagdlichen und forstlichen Planung
sowie bei der Erhaltung der einheimischen Arten- und Lebensraumvielfalt;
• die Erteilung und den Vollzug von Abschussbewilligungen, in Absprache mit der IKK;
• die Absprache der Öffentlichkeitsarbeit mit dem BAFU.
Die interkantonalen Kommissionen (IKK) koordinieren:
• die Datenerhebung für das Monitoring des Luchses;
• die Anwendung von Herdenschutzmassnahmen;
• die fachliche Empfehlung zuhanden des betroffenen Kantons und des BAFU für die Erteilung
von Abschussbewilligungen; sie berücksichtigen dabei die Kapitel 4.5. und 4.6 dieses Konzepts;
• die Öffentlichkeitsarbeit;
• die Absprache mit und die Information von benachbarten Kompartimenten oder des angren-
zen-den Auslandes.
Die Arbeitsgruppe Grossraubtiere:
bis
• berät das BAFU bei der Aktualisierung der Konzepte nach Artikel 10 JSV;
• erörtert Fragen von allgemeinem Interesse im Zusammenhang mit Grossraubtieren.
3 KORA: Koordinierte Forschungsprojekte zur Erhaltung und zum Management der Raubtiere in der Schweiz: www.kora.ch 4 AGRIDEA Lausanne: www.agridea.ch