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Vernehmlassung 2014/84: Revision Konzept Wolf Schweiz und Konzept Luchs Schweiz · 19 Seiten

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Konzept Luchs BAFU 2014

• unterstützt und koordiniert die räumliche Planung der Massnahmen durch die Kantone zur Ver-

hütung von Schäden durch Luchse; es erlässt dazu eine Richtlinie;

• fördert den Herdenschutz mit Hunden; es erlässt Richtlinien zu Eignung, Zucht, Ausbildung,

Haltung, Einsatz und Meldung von geförderten Herdenschutzhunden;

• kann weitere Massnahmen der Kantone für den Herdenschutz fördern, sofern Herdenschutz-

hunde nicht ausreichend oder zweckmässig sind;

• begleitet und überwacht die Umsetzung des Konzepts Luchs Schweiz durch die Kantone;

• stellt den Kantonen die nötigen Grundlagen über den Umgang mit Luchsen für die Information

und Aufklärung der Bevölkerung und spezifischer Interessengruppen zur Verfügung;

• unterstützt Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung, welche die Behörden von

Bund und Kantonen sowie die betroffenen Kreise über den Herdenschutz beraten; es zieht diese Organisation für die interkantonale Koordination der Massnahmen, für das Luchsmonitoring und den Herdenschutz bei;

• finanziert die Organisationen für das Feld-Monitoring, das genetische Basismonitoring und die

Analyse von Riss- oder Luchskadavern;

• sorgt bei Bedarf und in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Durchführung spezieller wis-

senschaftlicher Projekte zur Ausbreitung, dem Verhalten und der Populationsdynamik des Luchses sowie dessen Auswirkungen auf die Beutetierpopulationen;

• pflegt den internationalen Kontakt auf Fachebene, um allenfalls das Management der gemein-

samen Luchspopulation zu koordinieren.

Die Kantone sorgen für:

• das Sammeln von allen Hinweisen und Beweisen die auf Luchspräsenz hindeuten und die jähr-

liche Information des BAFU über die Situation in Gebieten mit Luchsen;

• die umgehende Information des BAFU, der für die nationale Überwachung des Luchsbestan-

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des zuständigen Institution (zur Zeit KORA ) und die für den Herdenschutz zuständige natio-4

nale Stelle (zur Zeit AGRIDEA ) bei vermuteten oder nachgewiesenen Schäden durch Luchse oder anderen Anzeichen für deren Präsenz (z.B. Risse an Wildtieren u.a.);

• die Analyse der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsstrukturen im Sömmerungsgebiet;

• die Planung und Umsetzung des Herdenschutzes gemäss Kapitel 4.3;

• die Entwicklung von Schadenverhütungsprojekten, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft;

• den Einbezug und die Information der lokalen und regionalen Behörden sowie der kantonalen

Vertreter der einzelnen betroffenen Interessengruppen (Transparenz);

• für die Berücksichtigung des Einflusses des Luchses bei der jagdlichen und forstlichen Planung

sowie bei der Erhaltung der einheimischen Arten- und Lebensraumvielfalt;

• die Erteilung und den Vollzug von Abschussbewilligungen, in Absprache mit der IKK;

• die Absprache der Öffentlichkeitsarbeit mit dem BAFU.

Die interkantonalen Kommissionen (IKK) koordinieren:

• die Datenerhebung für das Monitoring des Luchses;

• die Anwendung von Herdenschutzmassnahmen;

• die fachliche Empfehlung zuhanden des betroffenen Kantons und des BAFU für die Erteilung

von Abschussbewilligungen; sie berücksichtigen dabei die Kapitel 4.5. und 4.6 dieses Konzepts;

• die Öffentlichkeitsarbeit;

• die Absprache mit und die Information von benachbarten Kompartimenten oder des angren-

zen-den Auslandes.

Die Arbeitsgruppe Grossraubtiere:

bis

• berät das BAFU bei der Aktualisierung der Konzepte nach Artikel 10 JSV;

• erörtert Fragen von allgemeinem Interesse im Zusammenhang mit Grossraubtieren.

3 KORA: Koordinierte Forschungsprojekte zur Erhaltung und zum Management der Raubtiere in der Schweiz: www.kora.ch 4 AGRIDEA Lausanne: www.agridea.ch