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Vernehmlassung 2014/84: Revision Konzept Wolf Schweiz und Konzept Luchs Schweiz · 19 Seiten
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Konzept Luchs BAFU 2014
sungswege zur längerfristigen Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtlicher Absicherung, sowie zur Klärung der Haftungsproblematik bei Übergriffen von Herdenschutzhunden. Zudem soll der Bund ein Monitoring für Herdenschutzhunde einführen. Am 6. November 2013 hat der Bundesrat diesen Bericht vorgelegt und gleichzeitig die JSV mit zwei neuen Artikeln zum Herdenschutz ergänzt. Diese Verordnungsbestimmungen definieren den vom Bund geförderten Herdenschutz (Artikel ter quater 10 ) und regeln die Zucht, die Ausbildung und den Einsatz von Herdenschutzhunden (Artikel 10 ).
Stellenwert
Das vorliegende Konzept ist eine Vollzugshilfe des BAFU und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden. Vollzugshilfen des BAFU werden unter Einbezug der Kantone und aller betroffenen Kreise erarbeitet. Das Konzept konkretisiert unbestimmte Rechtsbegriffe und unterstützt eine einheitliche Vollzugspraxis. Das Konzept gewährleistet einerseits ein grosses Mass an Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit, andererseits ermöglicht es im Einzelfall flexible und angepasste Lösungen. Berücksichtigen die Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfe, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechtskonform vollziehen. Andere Lösungen sind nicht ausgeschlossen, gemäss Gerichtspraxis muss jedoch nachgewiesen werden, dass sie rechtskonform sind.
Die Anhänge führen einzelne konzeptionelle Weichenstellungen aus und spezifizieren die Aufgaben der Vollzugsorgane dieses Konzepts. Sie sind als Praxishilfen zu verstehen und werden im Sinne einer bewährten Vorgehensweise («best practice») regelmässig angepasst. Die Anpassung der Anhänge richtet sich nach den gemachten Erfahrungen und ist Aufgabe des BAFU.
Der Luchs in der Schweiz
Luchse wurden aufgrund eines Bundesratsbeschlusses vom 18.8.1967 ab 1971 aktiv in der Schweiz wieder angesiedelt. Seit dieser Wiederansiedlung in der Zentralschweiz sowie den offiziellen und inoffiziellen Freilassungen in den Kantonen VS, VD und NE kommt diese Tierart wieder in weiten Teilen unseres Landes vor. So sind die Westalpen zwischen dem Rhonetal und Aaretal, das Wallis, Teile der Zentralschweiz zwischen dem Aaretal und dem Reusstal in unterschiedlicher, zeitweise auch relativ hoher Dichte durch Luchse besiedelt. Der Jura, inklusive der angrenzenden Gebiete in Frankreich, ist weitgehend besiedelt. Eine dritte Population wurde ab 2001 mit der Umsiedlung von Luchsen in die Nordostschweiz gegründet. In den Kantonen Graubünden und Tessin tritt der Luchs sporadisch auf. In der Schweiz kommen heute die einzigen zusammenhängenden, bedeutenden Luchsbestände im Alpenraum vor.
Die Luchse haben aber auch in der Schweiz noch nicht flächendeckend alle geeigneten Lebensräume besiedelt, und die Bestände bilden noch keine langfristig überlebensfähigen Populationen. Insbesondere in den südöstlichen Voralpen und Alpen sowie in den Südalpen sind grosse, noch nicht besiedelte Lebensräume vorhanden.
Die geeigneten Lebensräume sind untereinander noch nicht ausreichend vernetzt, so dass entweder der natürliche Austausch von Individuen zwischen den Teilbeständen oder die natürliche Besiedlung neuer Lebensräume stark eingeschränkt sind.
Sind die Luchsbestände gering oder mittelgross, halten sich die Schäden an Kleinvieh, insbesondere an Schafen, in engen Grenzen. Hohe Luchsdichten können allerdings zu einer Häufung von Übergriffen führen und einzelne Schafhalter können stark betroffen sein. Parallel dazu können Reh- und Gämsbestände lokal und regional spürbar stark reduziert werden.