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Vernehmlassung 2014/84: Revision Konzept Wolf Schweiz und Konzept Luchs Schweiz · 19 Seiten

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Konzept Luchs BAFU 2014

Anhang 3 Stand: 2. Juni 2014

Datengrundlage für Eingriffe in den Luchsbestand

Extensives Luchs-Monitoring der Kantone:

• Luchs: Sammeln und melden der Zufallsbeobachtungen, Fallwild, Risse an Wild- und Nutztieren

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und extensives Fotofallenmonitoring im Auftrag der Kantone und im Rahmen der Schadenabklärung sowie der Wildhüterumfragen durch die für die nationale Bestandesüberwachung der Luchse zuständigen Institution (zur Zeit KORA).

• Rehe, Gämsen, andere Arten: Auswertung der kantonalen Jagdstatistik unter Berücksichtigung der

Gebiete mit Luchsvorkommen (Gemeinden, Bezirke, Wildräume etc.).

• Wald: Beurteilung der Verjüngungssituation im Rahmen von kantonalen Erhebungen oder von

Wald-Wild-Konzepten.

Intensives Luchs-Monitoring von Bund und Kantonen:

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• Luchs: numerische Angaben zum Luchsbestand aufgrund des intensiven Fotofallenmonitoring (in

Zusammenarbeit mit der für die nationale Bestandesüberwachung der Luchse zuständigen Institution (zur Zeit KORA).

• Rehe, Gämsen, andere Arten: Systematische Verbreitungs- und Bestandeserhebungen (z.B.

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Nachttaxation oder Kilometerindex und andere Erhebungsmethoden) und allenfalls populationsdynamische Daten (z.B. Feststellen der Kitz- und Jährlingsrate, Geschlechtsverhältnis und andere Daten).

• Wald: Zusätzliche Erhebungen sind nur dann im Eingriffsperimeter notwendig, falls dort keine kan-

tonalen Erhebungen zur Verjüngungssituation oder Wald-Wild-Projekte durchgeführt werden.

Entscheidungsgrundlagen des UVEK für Eingriffe in den Luchsbestand (nach Art. 4 Abs. 2 JSV)

Das Gesuch der Kantone für Eingriffe zur Reduktion eines Luchsbestandes in einem Teil-Kompartiment muss mindestens folgende Angaben enthalten:

• Nennung eines klar definierten Eingriffsperimeters im Teil-Kompartiment; der das ganze Komparti-

ment oder einen Kompartimentsteil umfassen kann.

• Angaben über den Bestand und die Bestandesentwicklung des Luchses im Teil-Kompartiment

Eingriffsperimeter und, falls dieser nur einen Kompartimentsteil umfasst, im restlichen Kompartiment, während den vorhergehenden Jahren;

• Angaben über den Bestand und die Bestandesentwicklung sowie die Jagd- und Fallwildstrecke der

Hauptbeutetierarten Rehe und Gämsen, Wintersituationen, Epidemien, veränderten Rahmenbedingungen der Jagd (z.B. Freigaben, Anzahl Jäger etc.). und allenfalls anderer Tierarten im Teil-Kompartiment Eingriffsperimeter während den vorhergehenden Jahren;

• Angaben über die Schadensentwicklung an Nutztieren und die getroffenen Massnahmen zur Scha-

denverhütung im Teil-Kompartiment Eingriffsperimeter während den vorhergehenden Jahren.

• Angaben über die Waldentwicklung (Verbiss der Jungbäume, natürliche Verjüngung der Haupt-

baumarten etc.) im Teil-Kompartiment Eingriffsperimeter.

• Angaben über die Art des geplanten Eingriffs und dessen wahrscheinlichen Auswirkungen auf den

Luchsbestand;

• Allenfalls andere Gründe für einen Eingriff.

8 Extensives Fotofallenmonitoring: An gerissenen Tieren (Wild- oder Nutztiere) werden Fotofallen aufgestellt und die Luchse bei der Rückkehr am Riss fotografiert. Diese Erhebungen bilden eine Grundlage für das Intensive Fotofallenmonitoring. 9 Intensives Fotofallenmonitoring: Im Winter werden in einem repräsentativen Referenzgebiet eines Teil-Kompartiments systematisch Fotofallen während 60 Tagen an Wechseln etc. aufgestellt und vorbeiziehende Luchse fotografiert. Die Schätzung des Luchsbestandes basiert auf einer Fang -WiederfangStatistik (capture -recapture), wobei auch die Daten des extensiven Fotofallenmonitorings mit berücksichtigt werden. 10 Im ganzen Teil -Kompartiment werden Transekte festgelegt. Diese Transekte werden mit Fahrzeug (Nachttaxation) oder zu Fuss (Kilometerindex) kontrolliert. Aufgrund der Anzahl gezählter Tiere und der Länge der Zähllinie wird ein Index berechnet, der Angaben über Bestandestrend liefert.