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Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 168 Seiten

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Änderungen ADR 2015 Dokument 1.1

2.2.9.3 Die Eintragungen unter dem Klassifizierungscode M1 erhalten folgenden

Wortlaut:

"2212 ASBEST, AMPHIBOL (Amosit, Tremolit, Aktinolith, Anthophyllit, Krokydolith)

2590 ASBEST, CHRYSOTIL".

Unter "M 5" die drei Eintragungen für UN 3268 durch folgende Eintragung ersetzen:

"3268 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN, elektrische Auslösung".

Unter dem Klassifizierungscode M11 erhält die Benennung für UN 3499 folgenden Wortlaut:

"3499 KONDENSATOR, ELEKTRISCHE DOPPELSCHICHT (mit einer Energiespeicherkapazität von mehr als 0,3 Wh)".

Unter dem Klassifizierungscode M11 nach der Eintragung für UN 3499 folgende Eintragungen hinzufügen:

"3508 KONDENSATOR, ASYMMETRISCH (mit einer Energiespeicherkapazität von mehr als 0,3 Wh)

3509 ALTVERPACKUNGEN, LEER, UNGEREINIGT".

TEIL 3

Kapitel 3.2

3.2.1 Unter "Erläuterungen zur Tabelle A" am Ende des zweiten Spiegelstriches des

zweiten Unterabsatzes folgenden Satz hinzufügen:

"Ein in dieser Tabelle verwendeter mit den Buchstaben "SV" beginnender alphanumerischer Code bezeichnet eine Sondervorschrift des Kapitels 3.3."

Die Erläuterung zu Spalte 17 erhält folgenden Wortlaut:

"Spalte 17 «Sondervorschriften für die Beförderung – lose Schüttung»

Diese Spalte enthält den (die) mit den Buchstaben «VC» beginnenden alphanumerischen Code(s) sowie den (die) mit den Buchstaben «AP» beginnenden alphanumerischen Code(s) der für die Beförderung in loser Schüttung anwendbaren Vorschriften. Diese Vorschriften sind in Abschnitt 7.3.3 aufgeführt. Wenn kein Code oder kein Verweis auf einen besonderen Absatz an-ENTWURFgegeben ist, ist die Beförderung in loser Schüttung nicht zugelassen. Die allgemeinen und zusätzlichen Vorschriften für die Beförderung in loser Schüttung sind in den Kapiteln 7.1 und 7.3 aufgeführt.

Bem. Darüber hinaus sind die in Spalte 18 angegebenen Sondervorschriften für die Be- und Entladung sowie die Handhabung zu beachten."