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Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 168 Seiten
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Änderungen ADR 2015 Dokument 1.1
d) Spaltbare Nuklide mit einer Gesamtmasse von höchstens 2,0 g je Versandstück, vorausgesetzt, das Versandstück wird unter dem in Abschnitt 7.5.11 Sondervorschrift CV 33 (4.3) d) vorgesehenen Sendungsgrenzwert befördert.
e) Spaltbare Nuklide mit einer Gesamtmasse von höchstens 45 g entweder verpackt oder unverpackt unter den in Abschnitt 7.5.11 Sondervorschrift CV 33 (4.3) e) vorgesehenen Grenzwerten.
f) Ein spaltbarer Stoff, der den Vorschriften des Abschnitts 7.5.11 Sondervorschrift CV 33 (4.3) b) und der Absätze 2.2.7.2.3.6 und 5.1.5.2.1 entspricht."
Tabelle 2.2.7.2.3.5 streichen.
2.2.7.2.3 Folgenden neuen Absatz 2.2.7.2.3.6 einfügen:
"2.2.7.2.3.6 Ein spaltbarer Stoff, der gemäß Absatz 2.2.7.2.3.5 f) von der Klassifizierung
als «SPALTBAR» ausgenommen ist, muss unter den folgenden Bedingungen unterkritisch sein, ohne dass eine Überwachung der Ansammlung notwendig ist:
a) den Bedingungen des Unterabschnitts 6.4.11.1 a);
b) den Bedingungen, die mit den in den Unterabschnitten 6.4.11.12 b) und 6.4.11.13 b) für Versandstücke festgelegten Bewertungsvorschriften im Einklang sind."
2.2.7.2.4.1.1 erhält folgenden Wortlaut:
"2.2.7.2.4.1.1 Ein Versandstück darf als freigestelltes Versandstück klassifiziert werden,
wenn es eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
a) es handelt sich um ein leeres Versandstück, das radioaktive Stoffe enthalten hat;
b) es enthält Instrumente oder Fabrikate, welche die in den Spalten 2 und 3 der Tabelle 2.2.7.2.4.1.2 festgelegten Aktivitätsgrenzwerte nicht überschreiten;
c) es enthält Fabrikate, die aus natürlichem Uran, abgereichertem Uran oder natürlichem Thorium hergestellt sind;
d) es enthält radioaktive Stoffe, welche die in der Spalte 4 der Tabelle 2.2.7.2.4.1.2 festgelegten Aktivitätsgrenzwerte nicht überschreiten, oder
e) es enthält weniger als 0,1 kg Uranhexafluorid, das die in Spalte 4 der Ta-ENTWURFbelle 2.2.7.2.4.1.2 festgelegten Aktivitätsgrenzwerte nicht überschreitet."
2.2.7.2.4.1.3 Am Ende des Einleitungssatzes "nur dann zugeordnet werden, wenn:" ändern
in:
"zugeordnet werden, vorausgesetzt:".