Aenderungen

Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 81Fedlex · Ergebnisbericht

Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

(ii) für jedes einzelne in der Umverpackung enthaltene gefährliche Gut mit dem Kennzeichen der UN-Nummer sowie mit den gemäß Kapitel 5.2 mit Ausnahme der Unterabschnitte 5.2.1.3 bis 5.2.1.6, der Absätze 5.2.1.7.2 bis 5.2.1.7.8 und des Unterabschnitts 5.2.1.10 für Versandstücke vorgeschriebenen Gefahrzetteln und übrigen Kennzeichen versehen sein. Jedes anwendbare Kennzeichen oder jeder anwendbare Gefahrzettel muss nur einmal angebracht werden.

Die Bezettelung von Umverpackungen, die radioaktive Stoffe enthalten, muss gemäß Absatz 5.2.2.1.11 erfolgen."

In Absatz b) "Unterabschnitt 5.2.1.9" ändern in:

"Unterabschnitt 5.2.1.10".

In Absatz b) "Absatz 5.2.1.9.1" ändern in:

"Absatz 5.2.1.10.1".

In Absatz b) "die Kennzeichnung bleibt sichtbar" ändern in:

"die Kennzeichen bleiben sichtbar".

5.1.2.3 "Unterabschnitt 5.2.1.9" ändern in:

"Unterabschnitt 5.2.1.10".

"Kennzeichnungen" ändern in:

"Kennzeichen".

5.1.3.1 "Kennzeichnungen" ändern in:

"Kennzeichen".

5.1.4 "Kennzeichnungen" ändern in:

"Kennzeichen".

Kapitel 5.2

5.2.1 In der Bem. "Kennzeichnung" ändern in:

"Kennzeichen".

5.2.1.1 Im letzten Satz "die Kennzeichnung" ändern in:

ENTWURF"das Kennzeichen".

5.2.1.2 Im Einleitungssatz "Kennzeichnungen" ändern in:

"Kennzeichen".