Aenderungen

Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 79Fedlex · Ergebnisbericht

Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

worden ist;

e) wenn die tatsächliche Haltezeit des zu befördernden tiefgekühlt verflüssigten Gases nicht bestimmt worden ist;

f) wenn die Dauer der Beförderung unter Berücksichtigung aller eventuell auftretenden Verzögerungen die tatsächliche Haltezeit übersteigt und

g) wenn der Druck nicht konstant ist und auf ein Niveau abgesenkt wurde, so dass die tatsächliche Haltezeit erreicht werden kann*).

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*)Im Dokument des European Industrial Gases Association (Europäischer Industriegase-Verband) (EI-GA) «Methods to prevent the premature activation of relief devices on tanks» (Methoden zur Vermeidung eines vorzeitigen Ansprechens der Druckentlastungseinrichtungen von Tanks), das unter www.eiga.eu abgerufen werden kann, werden Leitlinien dafür bereitgestellt."

4.3.4.1.3 Der Absatz b) erhält folgenden Wortlaut:

"b) Klasse 4.1

UN 2448 SCHWEFEL, GESCHMOLZEN: Tankcodierung LGBV;

UN 3531 POLYMERISIERENDER STOFF, FEST, STABILISIERT, N.A.G., UN 3533 POLYMERISIERENDER STOFF, FEST, TEMPERATURKONTROL-LIERT, N.A.G.: Tankcodierung SGAN;

UN 3532 POLYMERISIERENDER STOFF, FLÜSSIG, STABILISIERT, N.A.G., UN 3534 POLYMERISIERENDER STOFF, FLÜSSIG, TEMPERATURKON-TROLLIERT, N.A.G.: Tankcodierung L4BN."

4.3.5

TU 16 erhält folgenden Wortlaut:

"TU 16 Ungereinigte leere Tanks müssen bei der Übergabe zur Beförderung durch eine der folgenden Methoden mit einem Schutzmittel bedeckt sein:

ENTWURFSchutzmittel Füllungsgrad zusätzliche Bedingungen bei Beförderungen unter

des Wassers niedrigen Umgebungstemperaturen

Stickstoff* –

Wasser und –

Stickstoff*