Aenderungen

Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 147 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 87Fedlex · Ergebnisbericht

Dokument 1.1

Änderungen ADR 2017

den Ausdruck «MIT RÜCKSTÄNDEN VON […]», ergänzt durch die den verschiedenen Rückständen entsprechende(n) Klasse(n) und Nebengefahr(en) in der Reihenfolge der Klassen, ersetzt werden.

Beispiel: Ungereinigte leere Verpackungen, die Güter der Klasse 3 enthalten haben und die zusammen mit ungereinigten leeren Verpackungen befördert werden, die Güter der Klasse 8 mit der Nebengefahr der Klasse 6.1 enthalten haben, dürfen im Beförderungspapier bezeichnet werden als:

«LEERE VERPACKUNGEN MIT RÜCKSTÄNDEN VON 3, 6.1, 8»."

5.4.1.1.11 erhält folgenden Wortlaut:

"5.4.1.1.11 Sondervorschriften für die Beförderung von Großpackmitteln (IBC), Tanks, Batterie-Fahrzeugen, ortsbeweglichen Tanks und MEGC nach Ablauf der Frist für die wiederkehrende Prüfung

Für Beförderungen gemäß Unterabschnitt 4.1.2.2 b), Absatz 4.3.2.3.7 b), Absatz 6.7.2.19.6 b), Absatz 6.7.3.15.6 b) oder Absatz 6.7.4.14.6 b) ist im Beförderungspapier zu vermerken:

«BEFÖRDERUNG NACH UNTERABSCHNITT 4.1.2.2 b)»,

«BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 4.3.2.3.7 b)»,

«BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 6.7.2.19.6 b)»,

«BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 6.7.3.15.6 b)» bzw.

«BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 6.7.4.14.6 b)»."

5.4.1.1 Folgende neue Absätze 5.4.1.1.20 und 5.4.1.1.21 einfügen:

"5.4.1.1.20 Sondervorschriften für die Beförderung von gemäß Absatz 2.1.2.8 klassifizier-

ten Stoffen

Bei Beförderungen gemäß Absatz 2.1.2.8 ist im Beförderungspapier anzugeben:

«GEMÄSS ABSCHNITT 2.1.2.8 KLASSIFIZIERT».

5.4.1.1.21 Sondervorschriften für Beförderung von UN 3528, UN 3529 und UN 3530

Für die Beförderung von UN 3528, UN 3529 und UN 3530 ist im Beförderungspapier, sofern dieses gemäß Kapitel 3.3 Sondervorschrift 363 erforderlich ist, zusätzlich zu vermerken:

«BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 363»."

5.4.1.2.1 In Absatz e) "(das für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr verwendete Unter-

scheidungszeichen der Staaten)" ändern in:

"(das für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr verwendete

Unterscheidungszeichen8)".

ENTWURF

In der Bem. 2 "angegeben durch das Unterscheidungszeichen für

Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr" ändern in:

"angegeben durch das für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr

verwendete Unterscheidungszeichen".