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Vernehmlassung 2014/97: Revision der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) · 24 Seiten

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43 Umweltgefahren

Kriterien Werte für Kriterien

MS1= 200 kg MS1= 2 000 kg MS1= 20 000 kg MS1= 200 000 kg

Einstufung / H400, H410 H411

Kennzeichnung2

1MS = Mengenschwelle

2Chemikalienverordnung, SR 813.11

44 Andere Gefahren

Kriterien Werte für Kriterien

MS1= 200 kg MS1= 2 000 kg MS1= 20 000 kg MS1= 200 000 kg

Einstufung / EUH032 EUH014,

Kennzeichnung2 EUH029,

EUH031

1MS = Mengenschwelle

2Chemikalienverordnung, SR 813.11

5 Hochaktive Stoffe (HAS)

Kriterien1 Werte für Kriterien

MS2= 20 kg

a. Inhalations-Arbeits- <10 μg/m3

platzgrenzwerte in der

Luft3

b. Effekt-Dosis (ED50)4 ≤ 10 mg

c. CMR-Stoffe mit Stör- Kategorie 1

fallpotential und 2

1Es gelten die aufgeführten Kriterien, wobei die Reihenfolge der Kriterien (Buchstaben) eine

Priorisierung ausdrückt d.h. falls ein Wert gemäss Kriterium a vorliegt, spielen die Kriterien b und c keine Rolle mehr.

Kommt der Inhaber für einen Stoff / eine Zubereitung, welche/r eine der Kriterien erfüllt, aufgrund seiner Selbstbeurteilung zum Schluss, dass eine Schädigung der Bevölkerung bei einer Einmalexposition auszuschliessen ist oder dass der schlimmste Effekt des Stoffes / der Zubereitung nicht störfallrelevant ist, so gilt der Stoff / die Zubereitung nicht als HAS im Sinne der Störfallverordnung. Zur Beurteilung, ob ein Effekt störfallrelevant ist, gilt die Definition der «Temporary Emergency Exposure Limits (TEEL-2)».