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Vernehmlassung 2014/97: Revision der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) · 24 Seiten
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43 Umweltgefahren
Kriterien Werte für Kriterien
MS1= 200 kg MS1= 2 000 kg MS1= 20 000 kg MS1= 200 000 kg
Einstufung / H400, H410 H411
Kennzeichnung2
1MS = Mengenschwelle
2Chemikalienverordnung, SR 813.11
44 Andere Gefahren
Kriterien Werte für Kriterien
MS1= 200 kg MS1= 2 000 kg MS1= 20 000 kg MS1= 200 000 kg
Einstufung / EUH032 EUH014,
Kennzeichnung2 EUH029,
EUH031
1MS = Mengenschwelle
2Chemikalienverordnung, SR 813.11
5 Hochaktive Stoffe (HAS)
Kriterien1 Werte für Kriterien
MS2= 20 kg
a. Inhalations-Arbeits- <10 μg/m3
platzgrenzwerte in der
Luft3
b. Effekt-Dosis (ED50)4 ≤ 10 mg
c. CMR-Stoffe mit Stör- Kategorie 1
fallpotential und 2
1Es gelten die aufgeführten Kriterien, wobei die Reihenfolge der Kriterien (Buchstaben) eine
Priorisierung ausdrückt d.h. falls ein Wert gemäss Kriterium a vorliegt, spielen die Kriterien b und c keine Rolle mehr.
Kommt der Inhaber für einen Stoff / eine Zubereitung, welche/r eine der Kriterien erfüllt, aufgrund seiner Selbstbeurteilung zum Schluss, dass eine Schädigung der Bevölkerung bei einer Einmalexposition auszuschliessen ist oder dass der schlimmste Effekt des Stoffes / der Zubereitung nicht störfallrelevant ist, so gilt der Stoff / die Zubereitung nicht als HAS im Sinne der Störfallverordnung. Zur Beurteilung, ob ein Effekt störfallrelevant ist, gilt die Definition der «Temporary Emergency Exposure Limits (TEEL-2)».