Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/97: Revision der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) · 14 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Umwelt BAFU

Abteilung Gefahrenprävention

Verordnung über den Schutz vor Störfällen (StFV)

Revision 2015

Ergebnisse der Anhörung

12. Februar 2015

1 Ausgangslage und Anhörungsverfahren

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat zur Revision der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV, SR 814.012 vom 27. Februar 1991) eine Anhörung bei den Kantonen und interessierten Kreisen durchgeführt. Die Verordnung konkretisiert Artikel 10 (Katastrophenschutz) des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG, SR 814.01). Sie bezweckt den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen und gilt heute für Betriebe mit gefährlichen Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen, für Betriebe mit gentechnisch veränderten, pathogenen Mikroorganismen, für Verkehrswege, auf denen gefährliche Güter transportiert werden und für Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger und gasförmiger Brenn- und Treibstoffe.

Der Geltungsbereich für Betriebe mit Stoffen und Zubereitungen wird über Mengenschwellen bestimmt, welche anhand der Stoffklassierungen zu ermitteln sind (Anh. 1.1 StFV). Dazu wurden bisher die Klassierung der EU, der Gefahrguttransport- und der Brandschutzbestimmungen sowie explizite physikalische, chemische und ökologische Testwerte beigezogen. Mit der Revision der Chemikalienverordnung per 1. Juni 2015 wird die Schweiz analog der EU das im Rahmen der Vereinten Nationen entwickelte, neue Klassierungssystem „Globally Harmonized System“ (GHS) für Stoffe und Zubereitungen übernehmen. Die StFV muss deshalb zwingend auf Mitte 2015 revidiert werden.

Die Verordnungsrevision verfolgt einerseits das Ziel, die Anpassung an das GHS vorzunehmen. Sie will anderseits eine Erhöhung der Effizienz und Wirksamkeit der Störfallvorsorge erreichen und sieht dazu eine Straffung des Geltungsbereichs vor, so dass sich der Vollzug auf die relevanteren Anlagen konzentrieren kann. Für die im Geltungsbereich verbleibenden Anlagen sollen neu ein systematisches Vorgehen beim Treffen von Sicherheitsmassnahmen verlangt sowie eine explizite Regelung der Kontrollen (Inspektionen) und klare Informationspflichten eingeführt werden. Schliesslich werden einige Verbesserungen im Kontroll- und Beurteilungsverfahren der StFV eingeführt.

Die Anhörung dauerte vom 1. Oktober 2014 bis am 31. Dezember 2014 und wurde sehr breit gestreut. Insgesamt wurden 72 Stellen angeschrieben, davon 30 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft. 34 angeschriebene Adressaten haben auf eine Stellungnahme verzichtet oder nicht geantwortet. Zudem haben 6 nicht angeschriebene Institutionen zur Vorlage eine Stellungnahme

1/14 032/2006-01881/08/16/20/L261-4134