Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/98: 4. Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 14 Seiten

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den Einsatz von LNP im Winterdienst ab. Laut einem Kanton soll der Einsatz solcher Produkte auf Einsatzgebiete beschränkt bleiben, in denen mit dem Einsatz von Streusalz Korrosionsprobleme verbunden seien.

Zu Formiaten äussert sich nur ein Kanton, nach diesem sei gegen die Verwendung als Auftaumittel in den vorgeschlagenen eng begrenzten Bereichen nichts einzuwenden.

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und der Schweizerische Städteverband (SSV), die Fachorganisation Kommunale Infrastruktur, ein Kanton und vier (nicht offiziell angehörte) Städte3 beantragen, dass die Bedingungen für das präventive Ausbringen von Auftaumitteln auf Kantons- und Gemeindestrassen sowohl an kritische Wetterlagen wie exponierte Stellen geknüpft werden. Das Argument, wonach im Winterdienst die Prioritäten ohnehin auf exponierte Stellen gelegt würden, greife gemäss dem sich äussernden Kanton zu kurz. Laut den zwei Dachverbänden SGV und SSV und den vier Städten erscheine eine flächendeckende Präventivstreuung auf den 1800 km Nationalstrassen bei kritischen Wetterlagen nachvollziehbar. Bei einer Netzlänge der Kantons- und Gemeindestrassen von insgesamt ca. 70‘000 km gäbe indes die zurzeit gültige Bedingung der «exponierten Lage» den Gemeinden die notwendige Rechtssicherheit für einen lokal differenzierten vorbeugenden Einsatz von Auftaumitteln bei kritischen Wetterlagen. Mit der vorgeschlagenen Änderung wäre ein höherer und teilweise unnötiger Austrag von Auftaumitteln verbunden. Zudem ergäben sich für die Gemeinden neue Haftungsrisiken gemäss Obligationenrecht.

SVS/BirdLife, Vision Landwirtschaft und der WWF unterstützen die Bestrebungen den Quecksilber-Verbrauch in der Schweiz zu reduzieren, allerdings seien laut SVS/BirdLife und WWF aus medizinischen Gründen für Dentalamalgam keine Ausnahmen nötig. Auch Ausnahmen in industriellen Herstellungsprozessen, die auf Gesuch hin gewährt werden können, seien nicht tragbar. Mit dem Einsatz von Quecksilber als Prozesshilfsstoff in chemischen Synthesen seien jeweils hohe Umwelteinträge verbunden. Laut einem Kanton soll aus Gründen der Rechtssicherheit explizite eine Ausnahme für Hg-haltige Künstlerfarben und Farben für Restaurationszwecke festgelegt werden, gemäss Erläuterungen würden solche Farben nicht in den Geltungsbereich von «Anstrichfarben und Lacken» fallen.

Die Anpassungen im Zusammenhang mit der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien werden von den beiden Dachverbänden SGV und SSV sowie der Fachorganisation Kommunale Infrastruktur explizit begrüsst. Für das Centre Patronal seien die modifizierten Vorschriften über die vorgezogene Entsorgungsgebühr von Batterien akzeptierbar, die INOBAT begrüsst diese. Swissmem fordert, dass auf eine Erhebung eines Beitrags bei den gebührenbefreiten Herstellern zugunsten der Meldestelle / Organisation zu verzichten sei, laut swico müsse gewährleistet werden, dass für die Hersteller keine zusätzlichen Verpflichtungen resultieren würden.

Die Ergänzungen und Präzisierungen bei den Vorschriften über «in der Luft stabile» Kältemittel würden laut einem Kanton mit Erleichterungen im Vollzug einhergehen und würden darum begrüsst. Zwei Kantone und chemsuisse gehen davon aus, dass Nummern für Anlagen, die im Rahmen von «PEBKA» gemeldet worden seien, vom BAFU nachträglich festgelegt und der meldepflichtigen Person mitgeteilt würden. Gemäss Antrag eines Kantons sei die Meldepflicht über Art, Standort und Kälteleistung einer Anlage mit dem Namen des Besitzers und/oder Betreibers der Anlage zu ergänzen. Zudem könnte eine Meldepflicht auch für Anlagen, die mit alternativen Fluiden betrieben würden, in Betracht gezogen werden.

Swissmem begrüsst, dass die Möglichkeit geschaffen werde, auf Änderungen von Normen zeitnah zu verweisen (Ziff. 2.2 Anh. 2.10). Die neuen Betreiber- und Informationspflichten seien akzeptabel (Ziff. 2.2bisAnh. 2.10). Die Flexibilisierung bei den Bestimmungen über die Verringerung

3 Städte Luzern, St. Gallen, Wil und Zürich.