Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/98: 4. Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 14 Seiten

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Laut Centre Patronal und swissmem sei es angebracht, die Kompetenz zur Fortschreibung der Liste der von den Schwermetallverboten ausgenommenen Fahrzeugbauteile dem BAFU zu übertragen. Laut swissmem seien die Betroffenen frühzeitig über die Anpassungen zu informieren.

Umsetzung der POP COP6 Beschlüsse

Sciencesindustries nimmt zur Kenntnis, dass Hexabromcyclododecane (HBCDD) aus der Stoffliste in Ziffer 5 des Anhangs 1.17 ChemRRV entfernt wurden und neu in Anhang 1.9 ChemRRV geregelt werden sollen. Damit würden Schweizer Anbieter von Dämmplatten auf Basis von extrudiertem und expandiertem Polystyrol (XPS bzw. EPS) nicht mehr von einer allfälligen Zulassung eines von einem Konsortium eingereichten Gesuchs in der EU profitieren können. Dies stelle für die Industrie kein unüberwindbares Problem dar; die Schweizer Anbieter hätten nämlich bereits auf alternative flammhemmende Stoffe umgestellt. Die Streichung von HBCDD aus Anhang 1.17 und deren umfassende Regelung in Anhang 1.9 könne deshalb unterstützt werden. Laut swico, dem Schweizerischen Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik, solle HBCDD analog wie in der EU geregelt werden.

Der EPS Verband beantragt, dass neu hergestellte XPS- und EPS-Dämmplatten bis 0.1 % des Flammschutzmittels HBCDD enthalten dürfen, wenn dieses HBCDD aus der Verwertung von Rückbauabfällen stamme. Der EPS-Verband führt u.a. an, dass der Bestand an verbauten EPS- und XPS-Dämmplatten sehr gross sei und dieser für ein stoffliches Recycling zu nutzen sei, das gegenüber der thermischen Nutzung aus energetischer Sicht vorteilhafter wäre, dass HBCDD aus Dämmplatten während der Nutzung nicht in nennenswerten Mengen in das Wasser, die Innenraum- und Aussenluft emittiere und somit die Risiken für Mensch und Umwelt vernachlässigbar seien und dass Ausnahmen wie vom Verband für HBCDD gefordert in der ChemRRV bereits bei Cadmium und polybromierten Diphenylethern (PBDE) festgelegt worden seien. Danach würden in rezyklathaltigen Produkten höhere Gehalte dieser Stoffe toleriert. Die im Rahmen der Stockholm Konvention eingegangenen Verpflichtungen seien auch mit einer Umsetzung im Schweizer Recht gemäss Antrag des EPS Verband erfüllbar. Drei weitere Verbände (bauenschweiz, die Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft, Hauseigentümerverband Schweiz und Swiss Recycling) sowie ein Kanton fordern analoge Ausnahmebestimmungen wie der EPS Verband.

Laut zehn Kantonen, der chemsuisse und dem VKCS sei in Anhang 1.1 ChemRRV für die in der Liste unter Ziffer 3 aufgeführten und in Anhang 1.9 ChemRRV für den Einsatz als Flammschutzmittel geregelten HBCDD klarzustellen, dass sowohl die grundsätzlichen Verbote nach Anhang 1.1 sowie die spezifischen Vorschriften in Anhang 1.9 gelten würden2. Zudem sei zu präzisieren, was als «unvermeidliche Verunreinigung» an HBCDD verstanden werde, umso mehr als auch rezyklathaltige Gegenstände «kein» HBCDD enthalten dürfen. Dies fordert auch der Branchenverband swico. SVS/BirdLive und WWF beantragen, die materiellen Bestimmungen über HBCDD von Anhang 1.9 in Anhang 1.1 ChemRRV zu überführen.

National motivierte Änderungen

Laut elf Kantonen, der chemsuisse und dem VKCS sei der Einsatz von organischen Solezusätzen auf Basis landwirtschaftlicher Nebenprodukte (LNP) nur bei gut definierten und untersuchten Produkten vertretbar. Jedes LNP sei einzeln zu prüfen, ggf. sei eine andere Verwertung aus ökologischer Sicht sinnvoller. Deshalb müsse die Definition für LNP eingegrenzt und präzisiert werden; in der vorliegenden Form würde die Verwertung von diversen Produkten, auch solchen mit weitgehendem Abfallcharakter, ermöglicht werden. Im Winterdienst eingesetzte LNP sollen aber einen ökologischen oder technischen Nutzen aufweisen. Fünf weitere Kantone stehen dem Einsatz von LNP im Winterdienst kritisch gegenüber, da damit bei der Entwässerung im Trennsystem eine zunehmende Belastung der Gewässer mit organischen Stoffen einhergehe. Zwei Kantone lehnen

2 Auch für polybromierte Diphenylether (PBDE) sei eine entsprechende Klarstellung nötig.