Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/98: 4. Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 14 Seiten
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Bemerkungen
Weil die Vorlage die Wirtschaft als Arbeitgeber nicht direkt beträfe, verzichtet der Arbeitgeberverband auf eine Stellungnahme. Auch die Mitglieder der ECO SWISS, der Umweltschutzorganisation der Schweizer Wirtschaft, seien von der Vorlage nur wenig betroffen, sodass auf eine Stellungnahme verzichtet würde. Die Suva vermerkt, dass die Neuerungen den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nur am Rande beträfen, sodass sie auf eine Stellungnahme verzichte.
Die Vorlage enthalte für die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) keine relevanten Änderungen. Da die SBB in den Reisezugwagen noch «in der Luft stabile» Kältemittel einsetze, würde sie es begrüssen, bei der nächsten Revision der ChemRRV frühzeitig in den Ausarbeitungsprozess einbezogen zu sein. Ökostrom Schweiz, der Fachverband der landwirtschaftlichen Biogasanlagenbetreiber, bittet um Aufnahme in den Verteiler; von der aktuellen Vorlage sei er nicht oder nur am Rande betroffen.
Mit der Einführung der neuen Vorschriften steige gemäss zwei Kantonen der Vollzugsaufwand bei ohnehin schon knappen personellen und finanziellen Ressourcen. Laut einem Kanton dürfen finanzielle Mehrkosten im Vollzug nicht zu Lasten der Kantone gehen.
schliesslich handelt es sich um die Überführung von Stoffen aus Anhang XIV REACH-VO. Bis dato erfolgte hier keine Anpassung.