Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/98: 4. Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 14 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht
der Kältemittelmengen würden begrüsst (Ziff. 2.3 Anh. 2.10). Auch die Firma KAPAG Kälte-Wärme AG begrüsst diese neuen Vorschriften ausdrücklich.
Nach den Verbänden ProKlima – der Vereinigung von Herstellern und Lieferanten in der Haustechnikbranche einschliesslich des Segments Klima-Kälte – und SVK – der Fachvereinigung für Gewerbekälte, Industriekälte, Klimakälte und Wärmepumpen – sei für den Komfort-Klima-Kältebereich in der Schweiz eine inhaltliche Annäherung an die vom EU-Parlament im März 2014 verabschiedete F-Gas-Verordnung anzustreben. Laut ProKlima würde die vollumfängliche Einführung von Maschinen mit nicht «in der Luft stabilen» Kältemitteln noch längere Zeit in Anspruch nehmen, gemäss SVK sei die Anwendung der Kältemittel R23, R-508B und MO89 ab Verdampfungstemperaturen unter -50°C im Normalbetrieb solange zuzulassen, bis auf dem Markt taugliche Alternativen erhältlich seien. Weiter sollten bestimmte Umbauten und kleine Erweiterungen bestehender Kälteanlagen möglich sein, ohne dass die Anlagen alle Vorgaben des Anhangs 2.10 ChemRRV zu erfüllen hätten, der SVK stehe für die Erarbeitung eines „Erweiterungskatalogs“ zur Verfügung. Nach Ausführungen der beiden Organisationen bestünden bei der Konzeption und dem Bau von Kälteanlagen Zielkonflikte zwischen Sicherheits-, Umwelt- und Energievorgaben. So bestehe ein Dilemma zwischen SIA 382.1 (Lüftungs- und Klimaanlagen - Allgemeine Grundlagen und Anforderungen) und der ChemRRV.
Laut ProKlima sei die Branche zur Einhaltung der SIA 382.1 auf hocheffiziente Kältemaschinen / Wärmepumpen angewiesen. Solche würden deutlich höhere Füllmengen aufweisen, als neu in Ziffer 2.3 Absatz 2 Buchstabe b Anhang 2.10 ChemRRV vorgeschlagen. Auch der SVK bemängelt, dass die vorgeschlagene Regelung zu den Füllmengen technisch hochstehende Lösungen verhindern würde. Die Füllmengen seien auf praktikable Werte festzulegen, wofür der SVK seine Unterstützung anbiete. Nach ProKlima reiche eine Füllmenge pro KW Kälteleistung von 180 g eines Fluids mit einem GWP > 1500 nicht in allen Fällen aus; entweder sei das Limit in Ziffer 2.3 Absatz 2 Buchstabe b Nr. 1 höher zu setzen oder sei ein zusätzliches Limit von 300 g für Multifunktionsmaschinen / WRG notwendig.
ProKlima und SVK bemängeln, dass das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen zu komplex sei, es müsse vereinfacht werden. Darüber hinaus würden die Planer ein Hilsmittel benötigen, um die Erfolgsaussichten für die Bewilligung eines Ausnahmegesuchs abschätzen zu können (SVK). Weiter seien laut SVK die Vorschriften über Kältemittel teilweise schwer verständlich; es werde erwartet, dass das BAFU in Zusammenarbeit mit dem SVK eine Wegleitung erarbeite.
Bei den neuen Vorschriften über die Ausfuhrbewilligung von ozonschichtabbauenden Löschmitteln sei laut swissmem eine Übergangsfrist von einem Jahr zu gewähren. SVS/BirdLife und WWF sprechen sich dagegen aus, dass Halone exportiert würden. Für Anwendungen in Flugzeugen, Spezialfahrzeugen der Armee und Atomanlagen bestünden schon seit Jahren für die Ozonschicht unschädliche Alternativen.
Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern aus der Luft
Zu den modifizierten Bestimmungen über das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern aus der Luft (Artikel 4 und Anhang 2.6a ChemRRV) gingen 55 Stellungnahmen ein; 13 Interessenverbände reichten einen identischen Text ein (AGORA, AgriGE, ASVEI, BSRW, CIVV, FSV-SWBV, FVV, GOV, IVVS, Prometerre, UVEV, VITISWISS, VITIVAL).
Sechzehn Kantone (AG, FR, AI, AR, BS, GR, LU, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, SO et ZH) und zwei interkantonale Organisationen (chemsuisse und VKCS) sprechen sich für ein grundsätzliches Verbot von Sprühflügen aus und begrüssen, dass Ausnahmen vom Verbot einer Bewilligungspflicht unterstellt werden sollen. Demgegenüber lehnen vier von den Bestimmungen betroffene Kantone (BE, GE, NE, VS) und die Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz