Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/98: 4. Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 14 Seiten

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und zu den Vorschlägen über das vorbeugende Ausbringen von Auftaumitteln und Beschränkungen eines Flammschutzmittels in Wärmedämmstoffen (7 Stellungnahmen).

3 Zusammenfassung der Ergebnisse

Das Ergebnis der Vernehmlassung zur vierten Revision der ChemRRV ist insgesamt positiv. Die Neuerungen und Anpassungen werden von Kantonen, Dachverbänden und Organisationen begrüsst oder akzeptiert. Einzig der Schweizer Gewerbeverband (sgv) als Dachverband der Schweizer KMU lehnt die Vorlage ab. Mit Vorteil wäre laut sgv zu prüfen, ob die Regulierungsziele unter Einbezug der Unternehmen nicht mit Branchen- oder Einzelvereinbarungen zu erreichen wären. Auch der (nicht offiziell begrüsste) Verein Aqua Nostra lehnt die Vorlage ab, da die Einschränkungen ideologisch motiviert seien. Zu einigen Regelungen werden sowohl von Kantonen wie Organisationen Änderungen beantragt. Von den in der Praxis Betroffenen wird die vorgesehene Änderung der Zuständigkeit für die Bewilligung des Ausbringens von Biozidprodukten, Pflanzenschutzmitteln und Düngern aus der Luft («Sprühflüge») mehrheitlich abgelehnt. Eine strenge Regelung der Anwendungsbewilligung wird aber allgemein begrüsst.

Anpassungen an das EU-Recht

Centre Patronal, das u.a. die waadtländischen Unternehmen vertritt, die Fédération des Enterprises Romandes (FER), die Erdölvereinigung (EV), der Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech (scienceindustries), die Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (swissmem), der Textilverband Schweiz (Swiss Textiles) und der Verband der Schweizerischen Schmierstoffindustrie (VSS-Lubes) sind mit der Übernahme der EU-Vorschriften einverstanden. Scienceindustries würdigt, dass die neuen Vorschriften mit dem internationalen Recht harmonisiert seien. Dies bedeute jedoch nicht, dass zukünftig alle chemikalienrechtlichen EU-Vorschriften in der Schweiz übernommen werden müssen, die Entwicklung der Schweizer Chemikaliengesetzgebung solle eigenständig weitergeführt werden. FER stellt fest, dass die neu vorgesehenen Vorschriften mit unterschiedlichen Übergangsfristen in Kraft träten. Es sei nicht einfach für die Betroffenen, den Überblick zu behalten. Inhaltlich keine Anträge oder Bemerkungen anzubringen haben der Schweizerische Kosmetik- und Waschmittelverband (SKW), die Swiss Textiles und VSS lubes zu jenen Bestimmungen, welche diese Verbände betreffen. Ein grundsätzliches Anliegen des SKW sei, dass ab Zeitpunkt des Beschlusses einer Regelung in der Schweiz mindestens so lange Übergangsfristen wie in der EU gewährt würden. Auch der Schweizerische Apothekerverband (pharmaSuisse), der Schweizerische Drogistenverband (SDV), die Stiftung Entsorgung Schweiz (SENS) und der Verband Stahl-, Metall- und Papierrecycling Schweiz (VSMR) sowie die Umweltorganisationen Schweizer Vogelschutz (SVS/BirdLive), Pro Natura, Vision Landwirtschaft und der WWF unterstützen die Harmonisierung mit dem geltenden EU-Recht. Pharmasuisse lehnt bei der Ausgestaltung Verweise auf das EU-Recht aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit ab. Positiv äussern sich zudem alle Kantone, der Verband der Kantonschemiker Schweiz (VKCS) und die Kantonalen Fachstellen für Chemikalien (chemsuisse). Fünfzehn Kantone begrüssen die zeitnahe Übernahme der EU-Vorschriften explizite.

Zum Ausstieg der Chlor-Alkali-Elektrolyse nach dem Amalgamverfahren zeitgleich mit der EU auf Ende 2017 habe scienceindustries keine Einwände. Der betroffene Anlagenbetreiber hat dem BAFU am 6. Januar 2015 mitgeteilt, dass die Arbeiten an der Erneuerung der Elektrolyseanlage planmässig verlaufen würden und fristgerecht abgeschlossen werden können.

Auch die Einschränkungen für Quecksilber enthaltende Messgeräte seien gemäss scienceindustries vertretbar. Wichtig sei, dass Kalomel-Elektroden als Bezugselektroden in analytischen und diagnostischen Geräten keinen Beschränkungen unterworfen würden. Laut swissmem sei bei der Fortschreibung der Vorschriften darauf zu achten, dass keine quecksilberhaltigen Hochdruck-UV-