Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 88 Seiten

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5.3.7. Artikel 9 Auftragsarten

Absatz 1 Auftragsarten

Einige Wirtschaftsverbände (VSEI, bauenschweiz, SMU, Handel Schweiz, FVE, SVIT, SVB, Infra) begrüssen den Verzicht auf die Unterscheidung zwischen Bauhaupt- und Baunebengewerbe in Abs. 1 Bst. a.

Lignum beantragt, bei allen Auftragsarten die Kriterien der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen und dies im Gesetz oder zumindest in den Erläuterungen entsprechend zu ergänzen. Swissmem fordert, den Begriff „Konzession“ in einem zusätzlichen Bst. d anzuführen oder Bst. c um den Begriff „Konzession“ zu erweitern.

Der ETH-Rat moniert die uneinheitliche Terminologie. Der Begriff „Bauauftrag“ stehe im Widerspruch zur Schwellenwertverordnung, welche von „Bauleistungen“ spreche.

Absatz 1 Auftragsarten - intellektuelle Dienstleistungen

Die SFIG schlägt vor, dass in Art. 9 VE-BöB oder in den Anhängen zwischen standardisierten und nicht-standardisierten Dienstleistungen differenziert werde. Intellektuelle Dienstleistungen, wie etwa jene von Ingenieuren und Geologen, können nicht den standardisierten Dienstleistungen zugeordnet werden. Eventuell sei der Begriff „intellektuelle Dienstleistungen“ einzuführen und entsprechend zu erläutern. Die Auflistung der Dienstleistungen in Anhang 2 sei demgemäss zu überarbeiten. Auch der SIA wünscht eine Präzisierung bezüglich den intellektuellen Dienstleistungen.

Absatz 2 Gemischte Leistungen

M. Beyeler stimmt der Regelung von Abs. 2 im Grundsatz zu, bringt jedoch Verbesserungsvorschläge bezüglich der Formulierung an. Gleichzeitig empfiehlt er die Schaffung eines neuen Abs. 2bis, welcher klären soll, wie mit gemischten Aufträgen verfahren wird, von denen bei separater Vergabe nicht alle Teile dem Gesetz unterstellt wären.

5.3.8. Artikel 10 Schwellenwerte

Allgemeine Anträge

C. Schneider Heusi erachtet Abs. 1 als zu restriktiv und fordert dessen Überarbeitung. Sie schlägt vor, lediglich einen Hinweis anzubringen, wonach zwischen Schwellenwerten des Staatsvertrags- und des Nichtstaatsvertragsbereichs unterschieden wird.

suissetec befürwortet die Vereinheitlichung der Schwellenwerte auf den Ebenen Bund und Kantone ausdrücklich. Andere Stellen (IGS, sgv, SBV, Infra) beschreiben die Schwellenwerte, etwa im Baubereich, hingegen als uneinheitlich. Der SBV, der BSA, Infra und suissetec sprechen sich im Weiteren dafür aus, dass die Vergabebehörden die Schwellenwerte voll ausschöpfen und davon absehen müssen, freiwillig höherstufige Verfahren anzuwenden. Der BSA fordert, dass der Gestaltungsfreiheit der Behörden bezüglich der Beschaffungsform Einhalt zu gebieten sei. Der baukulturellen Bedeutung der Bauwirtschaft sei gesetzgeberisch die entsprechende Wichtigkeit beizumessen.

Allgemein - Höhe der Schwellenwerte

Swissmem spricht sich dafür aus, die Schwellenwerte zu senken. Dadurch sowie durch die Einschränkung von freihändigen Vergaben und des Ausnahmekatalogs könne den Erkenntnissen aus dem Bericht zum Informatikprojekt INSIEME Rechnung getragen werden. Mehrere Teilnehmende (SVB, SBB, usic, Infra, IGS, sgv, Flughafen Zürich AG, PUBLICA) fordern hingegen im Allgemeinen die Anhebung der Schwellenwerte. In diesem Zusammenhang wird etwa moniert, dass die anfallenden Kosten für die Angebotserstellung auf Seiten