Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 88 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 44Fedlex · Ergebnisbericht

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Anträge bzgl. der kohärenten Ausrichtung auf das nachhaltig günstigste Angebot

Die NGO-Koalition nachhaltige Beschaffung, die Gesamtkirchgemeinde Bern, der SGB sowie die SP verlangen, dass die Regelung auf das „sozial, ökologisch und wirtschaftlich günstigste Angebot“ ausgerichtet werde, statt lediglich auf das „Wirtschaftlichste“.

Anträge zu Absatz 2

PUBLICA und der VSE erachten Abs. 2 als nicht abschliessend und fordern eine entsprechende Präzisierung: „Verhandlungen, soweit sie in der Ausschreibung vorbehalten wurden, sind insbesondere zulässig, wenn:[…]“.

Absatz 2 Buchstabe a Unwesentliche Leistungsänderungen

Die SFIG und der CHGEOL lehnen die Möglichkeit ab, bei „unwesentlichen Leistungsänderungen“ Verhandlungen führen zu können, da dies ein unnötiges Korruptionsrisiko berge. Bst. a sei zu streichen. Solche Leistungsänderungen seien im Rahmen des Beschaffungsverfahrens allen Anbietenden mitzuteilen oder nach dem Vergabeentscheid zu regeln.

5.5.9. Artikel 27 Bekanntgabe und Protokollierung

Swissmem möchte einen neuen Abs. 3 schaffen und darin festhalten, dass das Protokoll durch alle anwesenden Personen unterzeichnet werden müsse.

Der Kanton SO beschreibt die Regelung von Art. 27 als unklar. Auch die FVE steht der Regelung ablehnend gegenüber und verlangt in der Folge die Streichung von Art. 27. Mündliche Verhandlungen seien dazu geeignet, den Missbrauch zu begünstigen.

5.5.10. Artikel 28 Dialog

Allgemeine Anträge

Die FDP, Entwicklung Schweiz, Infra, der SBV, der sgv und die Flughafen Zürich AG begrüssen die Einführung des Dialogverfahrens auf Gesetzesstufe. Dieses stelle ein nützliches Instrument für komplexe Beschaffungen dar. Dem SBV fehlt jedoch die Möglichkeit für Studienaufträge und eine Regelung zur Anwendung des Private Public Partnership (PPP). Auch C. Schneider Heusi befürwortet die Schaffung einer Gesetzesgrundlage hierfür, fordert jedoch, dass der Ablauf sowie die Anforderungen bezüglich Komplexität der Beschaffungen näher zu beschreiben seien. Zudem bringt sie Anpassungen zu Abs. 3 vor. Auch der BSA befürwortet die explizite Regelung des Dialogs. Zusammen mit dem SVIT wird gefordert,

dass die im Rahmen des Dialogverfahrens erbrachten intellektuellen Dienstleistungen abgegolten werden müssen.

Auch VSEI, bauenschweiz, SMU, usic sowie Handel Schweiz bewerten die Regelung als überwiegend positiv. Allerdings wird verlangt, dass der Ausdruck „innovative Leistungen“ zu präzisieren, resp. dass vorliegend eher von „intellektuellen Leistungen“ zu sprechen sei. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass der Anwendungsbereich des Dialogs zu stark eingeschränkt werde. Zudem wird gefordert, das Verfahren detaillierter zu regeln und wenn möglich auf entsprechende Regelwerke der Fachverbände abzustellen. In der Praxis habe der Dialog nach klaren Regeln zu erfolgen; gerade für die Vergabe von komplexen oder intellektuellen Dienstleistungen, vorab für Planer- und Totalunternehmerleistungen, sei dies von zentraler Bedeutung und in der Anwendung entsprechend zu fördern.

Die FVE und die Kantone SO, GE erachten das Dialogverfahren nach Art. 28 als nicht wünschenswert. Das Centre Patronal äussert sich ebenfalls ablehnend, merkt jedoch an, dass das Dialogverfahren bei komplexen Beschaffungen unter gewissen Voraussetzungen denkbar sei.