Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 88 Seiten
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6. Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen der VE-VöB
Zunächst kann festgehalten werden, dass sich nur wenige Vernehmlassungsteilnehmende zur Verordnung geäussert haben und, wenn doch, dann nur punktuell (Grüne, SP, SO, SBV, SVIT, Infra, SIA, SSV, VSEI/USIE, bauenschweiz, SMU, sgv, SKG, Lignum, Swico, Entwicklung Schweiz, FVE, CCIG, Post, SBB, BLS, PUBLICA, ETH-Rat, WEKO, Centre patronal, Swiss Textiles, NGO-Koalition nachhaltige Beschaffung, Gesamtkirchgemeinde Bern, E. Ramer, C. Schneider Heusi).
Der SBV und Infra begrüssen es, dass gleichzeitig mit dem Gesetzesvorschlag auch die vorgesehene Verordnung vorliegt. Der SVIT beantragt, dass die VöB sinngemäss analog und stufengerecht zu seinen Ausführungen zum VE-BöB angepasst wird; durch Präzisierungen in der VöB soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Der SIA begrüsst die Übernahme des Kapitels zum Planungs- und Gesamtleistungswettberb aus der gültigen Fassung,
möchte aber, dass dieser Passus im Gesetz verankert wird. Dass die Kantone den Dialog bei der Beschaffung einführen und wie beim Bund Verhandlungs- und Angebotsrunden ermöglichen, ist gemäss SIA bereits bei der E-IVöB-Vernehmlassung auf verbreitete Kritik gestossen. Der SIA fordert, dass das erprobte Instrument der Ordnung SIA 143 für Studienaufträge in diesem Kontext die nötige Beachtung findet.
Nachfolgend werden nur diejenigen Artikel aufgeführt, zu denen seitens der Vernehmlassungsteilnehmenden Bemerkungen eingegangen sind.
6.1. 1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen
6.1.1. Artikel 3 Nachhaltigkeit
Die Grünen, die SP, die NGO-Koalition nachhaltige Beschaffung und die Gesamtkirchgemeinde Bern unterstützen diesen Artikel, sind jedoch der Auffassung, dass er im Gesetz verankert werden muss. Eine Regelung auf Verordnungsebene sei ungenügend.
Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf ihre Bemerkungen zu Art. 1 VE-BöB. Der SSV begrüsst die Präzisierung der Nachhaltigkeit ausdrücklich. VSEI/USIE, bauenschweiz und die SMU unterstützen den Artikel grundsätzlich, fordern jedoch einen Hinweis im erläuternden Bericht, dass das Zuschlagskriterium Nachhaltigkeit im Rahmen einer Ausschreibung präzisiert werden muss. Lignum verlangt, dass die Ökologie als Schutz der natürlichen Ressourcen im Sinn von Art. 1 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG, SR 814.01) präzisiert wird. Swico fordert die Streichung der sozialen Aspekte in der öffentlichen Beschaffung und damit die Angleichung an das revidierte GPA, das diese Aspekte nicht berücksichtigt. Der SBV findet die Aufzählung der drei Aspekte der Nachhaltigkeit positiv, weist jedoch darauf hin, dass nur die Umsetzung in einer konkreten Ausschreibung Sinn macht. Er regt daher an, konkretere Vorschläge im Gesetz zu formulieren. Entwicklung Schweiz hält die Nachhaltigkeit zwar für ein wichtiges Anliegen. Es handle sich dabei aber um ein sachfremdes Kriterium, das nicht die Zielsetzung einer Beschaffung sei. Die Nachhaltigkeit müsse in der Gesamtbetrachtung eines Angebotes berücksichtigt werden (Art. 33, VE-BöB). Entwicklung Schweiz verlangt daher die Streichung von Art. 3. Aus den gleichen Gründen verlangt auch die SVP die Streichung von Art. 3.
6.1.2. Artikel 5 Gegenrecht
Die Post schlägt vor, in der deutschen Fassung am Ende von Abs. 2 gewährleisten durch gewähren zu ersetzen.