Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/11: Revision des BG und der V über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB), Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) · 88 Seiten
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genommen und einkalkuliert würden. Im Übrigen verweisen sie auf ihre Bemerkungen zu den Art. 13 und 14 VE-BöB.
Die SKG begrüsst es ausdrücklich, dass die Lohngleichheit im Titel dieser Bestimmung erwähnt wird.
Nach Auffassung von Lignum liegt das Problem bei günstigen Importprodukten in der Rohstoffgewinnung und der Produktion. In diesem Bereich seien einheimische Anbietende gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten eindeutig benachteiligt. Lignum beantragt daher, dass die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen nicht nur bei den in der Schweiz erbrachten Leistungen, sondern auch bei jenen Leistungen berücksichtigt wird, die im Herkunftsland erbracht werden.
Swiss Textiles möchte, dass die Prüfung bzw. Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen sowie Bestimmungen zum Kontrollorgan gesetzlich festgehalten werden. Damit die Einhaltung der Bestimmungen unabhängig vom Ort der Leistungserbringung wirksam überprüft werden kann, schlägt Swiss Textiles verschiedene Textanpassungen vor.
Der ETH-Rat verlangt, dass Subunternehmerinnen ebenfalls zur Einhaltung der Bestimmungen von Art. 14 VE-BöB verpflichtet werden und dass die Bestimmungen zu den Konventionalstrafen Kann-Formulierungen sind.
Der SBV und die FVE verweisen auf ihre Bemerkungen zu Art. 14 VE-BöB.
6.3.3. Artikel 13 Einsichtsrecht Artikel 14 Preisprüfung
Im Sinn einer Übereinstimmung mit den im Gesetz verwendeten Begriffen schlägt der ETH-Rat vor, in der deutschen Fassung Fehlender Wettbewerb durch Vergabe ohne Wettbewerb und Preisprüfung durch Überprüfung des Preises zu ersetzen.
VSEI/USIE, bauenschweiz, SMU, suissetec, FVE, sgv und Usic verlangen die ersatzlose Streichung dieser beiden Artikel. Zur Begründung verweisen sie auf ihre Bemerkungen zu Art. 18 VE-BöB.
6.4. 4. Kapitel Vergabeverfahren
6.4.1. Artikel 15 Selektives Verfahren
VSEI/USIE, bauenschweiz und SMU schlagen vor, in der deutschen Fassung einladen durch auswählen zu ersetzen.
Die FVE verweist auf ihre Bemerkungen zu Art. 21 VE-BöB.
6.4.2. Artikel 16 Einladungsverfahren
Die FVE und PUBLICA verweisen auf ihre Bemerkungen zu Art. 22 VE-BöB.
VSEI/USIE, bauenschweiz, SMU, SSV und Erich Ramer verlangen die Streichung von Abs.2.
Der ETH-Rat, der SBV und Infra fordern eine genauere Definition des Begriffs „Wirtschaftsraum“.
Die CCIG betont, dass eine gute Vertretung der Sprachregionen nicht die Förderung ausländischer Sprachen zum Ziel hat, sondern die Berücksichtigung von Unternehmen aus den anderen Sprachregionen der Schweiz. Sie möchte daher, dass dieses Ziel soweit wie möglich im Sinn der Empfehlungen für Beschaffungsstellen des Bundes „Förderung der Mehrsprachigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen“ erreicht wird und nicht zum Zweck der Sprachförderung Angebote von ausländischen Anbietenden eingeholt werden.
6.4.3. Artikel 17 Freihändiges Verfahren
Die FVE verweist auf ihre Bemerkungen zu Art. 23 VE-BöB.