Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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Es wäre indes aus Sicht des Bundesrates verfrüht, das Entlastungsvolumen des Stabilisierungsprogramms 2017–2019 bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu erhöhen. Das strukturelle Defizit im Jahr 2017 entspricht rund 0,4 Prozent der Ausgaben des Bundes. Defizite dieser Höhe können in der Regel im Rahmen eines Budgetprozesses beseitigt werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Einnahmenschätzungen bis im Sommer 2016, dem Zeitpunkt der Verabschiedung des Voranschlags 2017, noch mehrmals überprüft werden.

Sollten die strukturellen Defizite bis im Frühling 2016 bestehen bleiben oder anwachsen, haben Bundesrat und Parlament verschiedene, teils kumulativ einsetzbare Möglichkeiten, um diese zu beseitigen:

 Namentlich im investiven Bereich des Budgets bieten sich kurzfristig aufgrund von Projektverzögerungen immer wieder Möglichkeiten für gezielte, einmalige Kürzungen gegenüber der bisherigen Planung. Das Entlastungspotenzial solcher Massnahmen liegt allerdings in der Regel bei weniger als 200 Millionen. Es kann zudem erst relativ kurz vor der Verabschiedung des Voranschlags eruiert werden.

 Eine Kreditsperre nach Artikel 37a und 37b des Finanzhaushaltgesetzes3 auf den schwach bis mittelstark gebundenen Ausgaben bietet weiteres Entlastungspotenzial im mittleren dreistelligen Millionenbereich. Die Wirkung einer Kreditsperre beschränkt sich auf ein Jahr. Die schwach bis mittelstark gebundenen Ausgaben tragen indes im Stabilisierungsprogramm 2017–2019 die grössten Lasten; weitere Kürzungen würden hier in verschiedenen Aufgabengebieten zwischen 2016 und 2017 zu einem nominalen Rückgang der Ausgaben führen.

 Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 per 1. Januar 2017 dringlich in Kraft zu setzen. Damit könnten jene Massnahmen, die zu ihrer Umsetzung zwingend Gesetzesänderungen erfordern, bereits per Anfang 2017 realisiert werden, was im Jahr 2017 weitere Entlastungen im Umfang von rund 130 Millionen ermöglichen würde. Eine dringliche Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über das Stabilisierungsprogramm 2017–2019 will der Bundesrat indes nur beantragen, wenn die anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Die Höhe der strukturellen Defizite in den Jahren 2018 und 2019 ist noch von grösseren Unsicherheiten geprägt. Dennoch ist – auch aufgrund der genannten möglichen Mehrbelastungen – von einem erheblichen Risiko auszugehen, dass weitere Massnahmen notwendig sind, um den Bundeshaushalt im Gleichgewicht zu halten. In einem ersten Schritt erscheint es deshalb angezeigt, möglichst zu verhindern, dass das strukturelle Defizit weiter anwächst.

Bleiben die strukturellen Defizite in den Jahren 2018 und 2019 bestehen, wird der Bundesrat prüfen müssen, wie er sie zu beseitigen will. Aus heutiger Sicht steht eher eine ausgabenseitige Konsolidierung im Vordergrund; es wäre aber verfrüht, diesen Entscheid bereits heute zu treffen.

3 FHG; SR 611.0