Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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Schere zwischen der angenommenen und der effektiven Teuerung noch einmal aufgegangen.

Der Bundesrat hat deshalb bereits im Voranschlag 2015 eine einmalige Querschnittskürzung in der Höhe von 1,1 Prozent umgesetzt. Im Folgejahr zeigte sich, dass der Entwicklungspfad der schwach gebundenen Ausgaben dauerhaft nach unten korrigiert werden muss. Der Bundesrat hat deshalb im Voranschlag 2016 und im provisorischen Finanzplan 2017–2019 die Korrektur aus dem Voranschlag 2015 nun fortgeschrieben und zudem auf 3,0 Prozent erhöht. Damit wird das Wachstum der schwach bis mittelstark gebundenen Ausgaben wieder näher an die ursprünglich geplante reale Entwicklung geführt. Doch auch nach dieser Korrektur verbleibt für die Periode 2009 bis 2016 ein nicht geplanter realer Ausbau von 8 Prozent; dieser ist einer der Gründe für die nach wie vor bestehenden strukturellen Defizite. Mit dem Stabilisierungsprogramm werden die schwach gebundenen Ausgaben um weitere 3 Prozent gekürzt, rund 5 Prozent betragen wird.

Der Haushalt wird mit der Teuerungskorrektur gegenüber dem Finanzplan 2016– 2018 vom 20. August 2014 um insgesamt 714 Millionen (652 Mio. ab 2018) entlastet.

(in Mio.) 2016 20172018

Bundeskanzlei 0,4 0,4 0,4

EDA 70,1 70,1 70,1

EDI 15,2 15,2 15,2

EJPD 18,7 18,7 18,7

VBS 107,7 107,7 107,7