Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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(in Mio.) 2016 20172018

Bundeskanzlei 0,4 0,4 0,4 EDA 5,5 5,5 5,5 EDI 3,6 3,6 3,6 EJPD 3,8 3,8 3,8 VBS 16,9 20,3 20,3 EFD 12,2 12,2 12,2 WBF 3,6 5,3 5,3 UVEK 4,0 4,3 4,3

Entlastungswirkung Total 49,9 55,3 55,3

Trotz des hohen Spardrucks im Personalbereich mussten in einigen Aufgabengebieten (namentlich beim Grenzwachtkorps, bei der Armee und im Migrationsbereich) auch im Voranschlag 2016 gezielt neue Stellen geschaffen werden. Ein Teil der oben genannten Einsparungen musste zu diesem Zweck verwendet werden.

1.5.3 Internalisierungen

Der Bundesrat hat ferner auch eine grössere Zahl von bisher externen Mitarbeitenden mit Arbeitsverträgen nach Bundespersonalgesetz ausgestattet. Diese sogenannten Internalisierungen gehen auf Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) aus dem Jahr 20146 zurück. Die GPK-S bemängelte, der Einsatz externer Mitarbeitender sei teilweise unangemessen und zudem risikobehaftet, namentlich wenn die falsche Vertragsform gewählt werde (Auftrag statt Personalverleihvertrag oder Arbeitsvertrag). Im Zuge solcher Internalisierungen wurde der Personalaufwand um rund 35 Millionen erhöht, der Dienstleistungsaufwand dagegen um gut 40 Millionen gesenkt, so dass in der Summe eine Entlastung von 5– 6 Millionen pro Jahr resultiert. Internalisierungen führen nicht zu einer echten Erhöhung des Personalaufwands und des Stellenbestands; faktisch waren die betroffenen Personen bereits vorgängig für den Bund tätig. Der Bundesrat erachtet deshalb Internalisierungen grundsätzlich als sinnvolles Mittel, zumal der Haushalt damit entlastet werden kann. Auch sollen Sparvorgaben im Personalbereich nicht dazu verleiten, die Aufgabenerfüllung vermehrt auszulagern und damit über den Sach- und Betriebsaufwand zu finanzieren.

1.5.4 Kürzungen Beratungsaufwand

Bereits bei den parlamentarischen Beratungen zum Voranschlag 2015 wurden Anträge auf eine deutliche Kürzung des Beratungsaufwands (Beratung und Auftragsforschung) gestellt. Zugleich resultieren in dieser Kontengruppe regelmässig vergleichsweise hohe Kreditreste von 10–20 Prozent der vom Parlament bewilligten Summe. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, in diesem Bereich zusätzlich zur Teuerungskorrektur (vgl. Ziff. 1.5.1) weitere Kürzungen vorzunehmen.

6 BBl 2015 3673