Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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ben) in der Finanzplanung jeweils unter Berücksichtigung der aktuellen konjunkturellen Eckwerte geschätzt; Schwankungen der Teuerung werden somit – soweit sie eine Rolle spielen – automatisch einberechnet. Dies ist auch beim Personalaufwand der Fall. Wegen der tieferen Teuerung sowie des tiefen Zinsniveaus wurden auf diesen Ausgaben denn auch Schätzkorrekturen vorgenommen. Daneben existiert im gebundenen Bereich eine Reihe von Ausgabenpositionen, bei denen die Teuerungsentwicklung ohne oder nur von beschränkter Bedeutung ist (z. B. Pflichtbeiträge an internationale Organisationen, Einlagen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (ab 2018)).

Bei den schwach bis mittelstark gebundenen Ausgaben (namentlich den in Ziff. 1.4.2 genannten mehrjährigen Finanzbeschlüssen, dem Eigenbereich der Verwaltung und weiten Teilen der Strassenausgaben, insgesamt rund 45 % der Ausgaben) erfolgt die Finanzplanung demgegenüber nicht gestützt auf klassische Schätzmodelle. Hier wird vielmehr mit einer – auf gewissen Annahmen zur Teuerung und zur gewünschten realen Aufgabenentwicklung basierenden – Fortschreibungslogik operiert. So wurden die schwach bis mittelstark gebundenen Ausgaben in der Vergangenheit für das letzte Finanzplanjahr jeweils unter Berücksichtigung der langfristigen Teuerungsannahme (bis zum Finanzplan 2014–2016 jeweils 1,5 %, ab Finanzplan 2015– 2017 jeweils 1,0 %) erhöht.

Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

Die effektive Teuerung lag in den vergangenen Jahren indes deutlich unter der in der Finanzplanung angenommenen Teuerung. Zwischen 2009 und 2016 beträgt die effektive kumulierte Teuerung auf Basis des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) -1,5 Prozent. Die in der Finanzplanung des Bundes angenommene Teuerung, welche für weite Teile der schwach gebundenen Ausgaben massgeblich ist, betrug kumuliert 12,0 Prozent. Damit fiel die effektive Teuerung um 13,5 Prozentpunkte tiefer aus als in der Planung angenommen.

in %-Punkten (a) (b) (c)=(a)-(b) (d) (e)=(c)-(d)

Kumulierte

Teuerung gem. Effektive

Annahmen in Teuerung Korrekturen:

Teuerungs- den Finanzplä- kumuliert KOP 12/13, Realer index nen 2009–2016 2009–2016 Differenz VA 2016/ FP17-19 Ausbau

KOP 12/13: 2,5

LIK 12,0 -1,5 13,5 VA 2016/FP17-19: 8,0

3,0

Die unterschiedliche Entwicklung zwischen der angenommenen und der effektiven Teuerung führt dazu, dass die geplanten Ausgaben deutlich schneller wachsen als die Einnahmen. In den betroffenen Aufgabengebieten fand so ein erhebliches, ursprünglich nicht geplantes reales Wachstum statt. Bereits im Jahr 2011 gab der Bundesrat ein erstes Mal Gegensteuer und nahm mit dieser Begründung im Konsolidierungsprogramm 2012–20134 (KOP 12/13) eine lineare Korrektur der schwach bis mittelstark gebundenen Ausgaben im Umfang von 2,5 Prozent vor. Seither ist die

4 BBl 2010 7095