Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten
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Bundespersonal. Die Kaufkraft der Löhne des Bundespersonals nimmt trotzdem zu, weil die Teuerung (LIK) negativ ist.
Anpassung der Anstellungsbedingungen
Alsdann hat der Bundesrat in drei Bereichen die Anstellungsbedingungen des Bundes angepasst. In der Summe wird der Haushalt dadurch gegenüber dem Finanzplan 2016–2018 um 29,4 Millionen pro Jahr entlastet, wobei Kürzungen in allen Departementen vorgenommen wurden.
Die grössten Entlastungen bringt die Anpassung der individuellen Lohnentwicklung. Das Lohnsystem der Bundesverwaltung kennt eine automatische, je nach Ergebnis der Personalbeurteilung abgestufte individuelle Lohnentwicklung für jene Mitarbeitenden, die noch nicht das Maximum ihrer Lohnklasse erreicht haben. Die Bandbreiten für diese Lohnentwicklung sind in Artikel 39 der Bundespersonalverordnung5 festgelegt. Der Bundesrat senkte die mögliche Lohnentwicklung je nach Beurteilungsstufe um 0,5–2 Prozentpunkte. Damit beträgt beispielsweise bei einer sehr guten Beurteilung die höchste mögliche Lohnentwicklung 3 Prozent (bisher 5 %). Die Lohnentwicklung im 2016 gestützt auf die Beurteilungsperiode 2015 erfolgt bereits nach den neuen Werten.
Der Bundesrat hat sodann den Maximalbetrag für Leistungsprämien, die nach Artikel 49 der Bundespersonalverordnung für überdurchschnittliche Leistungen und besondere Einsätze geleistet werden können, von 15 auf 10 Prozent des Höchstbetrags der Lohnklasse reduziert.
Schliesslich hat der Bundesrat die erste Treueprämie, die bisher nach fünf Dienstjahren ausgerichtet wurde, ersatzlos gestrichen. Künftig werden ab dem zehnten Dienstjahr alle fünf Jahre Treueprämien geleistet. Grundsätzlich wird die Treueprämie als Barbetrag ausgerichtet, in Ausnahmefällen ist auch ein Bezug in Form von bezahltem Urlaub möglich.
Querschnittskürzung
Darüber hinaus hat der Bundesrat auch Kürzungen beschlossen, die in erster Linie über einen Stellenabbau aufgefangen werden sollen. Er hat dazu eine lineare Kürzung der Personalkredite um 1 Prozent der Werte im Finanzplan 2016–2018 vom 20. August 2014 beschlossen. Dies ergibt Entlastungen von gut 50 Millionen pro Jahr ab 2016. Diese Kürzungen sollen mit Effizienzsteigerungen und Rationalisierungen und einem entsprechenden Personalabbau aufgefangen werden.
Bei den Departementen, die in den vergangenen Jahren im Personalbereich überdurchschnittliche Kreditreste aufwiesen (VBS, WBF, UVEK), hat der Bundesrat die vorgegebene lineare Kürzung ab 2017 im Zuge der Umsetzung des Gegenvorschlags zur Motion Müller leicht erhöht. Die Kürzungen teilen sich wie folgt auf die Departemente auf.