Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht
EFD 36,2 36,2 36,2
WBF 309,4 309,4 309,4
UVEK 156,6 156,6 94,3*)
Entlastungswirkung Total 714,3 714,3 652,0
*) Keine Teuerungskorrektur auf Einlage in den NAF (-80,9 Mio.); Teuerungskorrektur auf RPV (+18,7 Mio.)
Die höchsten Kürzungen fallen in jenen Departementen an, die hohe schwach gebundene Ausgaben haben, so insbesondere im WBF, im UVEK, im VBS und im EDA. Beim UVEK konnten die Ausgaben für die Nationalstrassen (Globalbudget des ASTRA, Einlage in den Infrastrukturfonds) nur in den Jahren 2016 und 2017 gekürzt werden (80,9 Mio.). Ab Inkrafttreten der NAF-Vorlage im Jahr 2018 ist die Einlage in den NAF gesetzlich weitestgehend gebunden bzw. von Einnahmen abhängig. Umgekehrt wurde die Teuerungskorrektur auf dem Kredit für den regionalen Personenverkehr (18,7 Mio.) erst ab 2018 vorgenommen, weil die Leistungen bis und mit 2017 bereits mit den Kantonen resp. den Unternehmen vereinbart waren. Deshalb fallen die Kürzungen im UVEK ab 2018 um 62 Millionen tiefer aus als in den Vorjahren.
Die Kredite wurden weitgehend proportional gekürzt. Vereinzelt wurden aber auch Schwerpunkte gesetzt und gewisse Bereiche stärker belastet als andere. Insbesondere im Bereich der Landwirtschaft wurden die Investitionskredite überproportional korrigiert, um die Direktzahlungen und andere Kredite schonen zu können.
1.5.2 Kürzungen Personalaufwand
Die tiefe Teuerung, aber auch das vergleichsweise starke Wachstum des Personalaufwands in den vergangenen Jahren haben den Bundesrat bereits vor der Einreichung der Motion Müller (s. Ziff. 1.3.2) bewegt, namhafte Kürzungen im Personalbereich vorzunehmen. Teils betreffen die Massnahmen die Löhne und weitere Anstellungsbedingungen, teils sollen aber auch Stellen abgebaut werden.
Insgesamt wird der Haushalt gegenüber dem Finanzplan 2016–2018 vom 20. August 2014 im Personalbereich um über 130 Millionen entlastet.
(in Mio.) 2016 20172018
Verzicht auf generelle Lohnmassnahmen 53,4 53,4 53,4 Anpassung der Anstellungsbedingungen 29,4 29,4 31,8 Querschnittskürzung mit Wirkung auf Stellenseite 49,9 55,3 55,3
Entlastungswirkung Total 132,7 138,1 140,5
Verzicht auf generelle Lohnmassnahmen
Im Finanzplan 2016–2018 waren für allgemeine Lohnmassnahmen (Teuerungsausgleich, Reallohnerhöhungen) im Jahr 2016 53,4 Millionen eingestellt, was rund 1 Prozent der Lohnsumme entspricht. Aufgrund der negativen Teuerung im Jahr 2015 verzichtet der Bundesrat im Jahr 2016 auf eine generelle Lohnerhöhung für das