Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten

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Die Ausgaben der zivilen Verwaltungseinheiten des VBS werden um insgesamt 19,5 Millionen gekürzt. Davon entfallen knapp 4 Millionen auf den Personalbereich. Die grössten Entlastungen erfolgen bei folgenden Verwaltungseinheiten: armasuisse erzielt Einsparungen in der Höhe von 5,2 Millionen durch Stellenabbau und Vakanzenbewirtschaftung, die Optimierung der Planung sowie eine verbesserte Lagerbewirtschaftung. Das Bundesamt für Sport (BASPO) senkt seine Ausgaben um 2,1 Millionen jährlich, dies durch Aufgabenverzichte und Leistungsabbau (Lehrveranstaltungen / Lern- und Lehrmedien), durch Auslagerung von Förderprogrammen (Nachwuchsförderung, „Schule bewegt“) sowie durch Verbesserung der Wirtschaftlichkeit (Sportzentren Magglingen und Tenero). Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) erfolgen die Kürzungen in der Höhe von 2,2 Millionen durch Leistungsabbau (Verzicht auf Ausbildungskurse, Einschränkung Forschungstätigkeit im Labor Spiez) sowie durch Straffung der Organisationsstruktur (Zusammenführung und Aufhebung von Fachbereichen). Grössere Kürzungen erfolgen beim GS VBS (5,7 Mio.) mit einer Optimierung der Planung und Priorisierungen (Eigenversicherung Bund, Beratungsaufwand) sowie einer Reduktion der departementalen Informatik-Reserve.

Hinzu kommen die Massnahmen bei der Armee (Ziff. 2.8) sowie die Aufhebung des Risikoaktivitätengesetzes (Ziff. 2.24).

Eidgenössisches Finanzdepartement

Die Massnahmen des EFD betreffen allesamt den Eigenbereich, da das Departement kaum Subventionen ausrichtet. Sie bringen eine Entlastung von 52,7 Millionen im Jahr 2017 bis 65,2 Millionen im Jahr 2019. Davon entfallen über 75 Prozent auf die EZV und die bundesinternen Leistungserbringer BBL und BIT:

- Beim zivilen Zoll sind verschiedene Aufgabenverzichte vorgesehen. Betreffend

den Import und Export von Handelswaren schliesst die EZV zwölf Zollstellen, legt zwei weitere zusammen und schliesst samstags sämtliche Zollstellen mit Ausnahme von Zürich Flughafen. Davon betroffen sind schätzungsweise drei bis vier Prozent der Zollabfertigungen. Ebenfalls soll der internationale Transitverkehr samstags auf vier Zollstellen kanalisiert werden, was etwa 2,5 Prozent des Eingangs- und 3,4 Prozent des Ausgangstransitverkehrs betrifft. Mit diesen Massnahmen werden insgesamt 44 Vollzeitstellen beim zivilen Zoll abgebaut und Einsparungen im Immobilienbereich erzielt. Als weitere Massnahme soll ab 2018 die elektronische Veranlagungsverfügung für Importe für obligatorisch erklärt werden, wie dies bereits seit 2008 für Exporte gilt. Damit können Versandkosten eingespart und zudem vier Vollzeitstellen abgebaut werden. Ferner werden im Bereich des Immaterialgüterrechts die Verfahren so angepasst, dass bei Feststellung gefälschter Waren mit weniger als fünf Stück pro Sendung auf eine Meldung an den Rechteinhaber verzichtet wird, was fünf Vollzeitstellen ausmacht. Des Weiteren trifft die EZV Massnahmen bei den Investitionen: Ersatzbeschaffungen (Ausrüstungsgegenstände, mobile Röntgenanlagen, Dienstfahrzeuge, LSVA-Teilsysteme) und Projekte (Immobilienbereich, automatisches Fahrzeugfahndungs- und Verkehrsüberwachungssystem AFV, Funksystem Polycom) werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder über einen längeren Zeitraum erstreckt. Ausserdem wird der Dienstwohnungsbestand überprüft und bedarfsgerecht reduziert. Insgesamt erreicht die EZV jährliche Einsparungen von bis zu 22,8 Millionen und 53 Vollzeitstellen. Beim Personal des Grenzwachtkorps sind keine Kürzungen vorgesehen.