Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/120: Stabilisierungsprogramm 2017-2019 · 100 Seiten
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können generell überparitätische Vorsorgebeiträge vorgesehen werden (Art. 32g Abs. 4 BPG). Für Angehörige der besonderen Personalkategorien sieht die Verordnung vom 20. Februar 201370 über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien seit Mitte 2013 zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers zur Abgeltung der der besonderen Anforderungen während der Funktionsausübung vor.
Art. 41a Absatz 3
Diese Übergangbestimmung als Folge der Einführung des Beitragsprimats ist am 1. Juli 2015 ausgelaufen und kann ersatzlos gestrichen werden.
4.2 Bundesgesetz vom 4. Oktober 197471 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts
Im Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts wird ein neuer Artikel 4a Absatz 1 eingefügt, in welchem die neuen Sparaufträge für die Jahre 2017 bis 2019 enthalten sind. Diese Sparaufträge enthalten alle Massnahmen, die der Bundesrat in eigener Zuständigkeit gestützt auf Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 200572 beschliessen kann.
Mit der Verankerung dieser Massnahmen in einem gesetzlichen Sparauftrag wird zum einen der Paketcharakter des Stabilisierungsprogramms 2017–2019 hervorgehoben und zum anderen dessen Verbindlichkeit erhöht.
Artikel 4a Absatz 1 definiert im Einleitungssatz die Grundlage für die Kürzungen, nämlich den provisorischen Finanzplan 2017–2019 vom 1. Juli 2015. Die Eckwerte dieses provisorischen Finanzplans sind in den Ziffer 1.1 und 1.2 geschildert. In den Ziffern 1 bis 15 von Absatz 1 sind die Sparaufträge geeigneter Granularität enthalten. Die entsprechenden Massnahmenbeschriebe finden sich in den Ziffern 2.2 bis 2.16 des vorliegenden Berichts.
Artikel 4a Absatz 2 erlaubt dem Bundesrat, im Rahmen der Budgetierung eine Verschiebung zwischen den einzelnen Entlastungsmassnahmen vorzunehmen, solange die jährlichen Gesamteinsparungen nicht unterschritten werden.
Artikel 4a Absatz 3 bringt schliesslich zum Ausdruck, dass die Budgethoheit des Parlaments und damit seine Befugnis, im Rahmen der Budgetierung Beschlüsse zu fassen, die vom Stabilisierungsprogramm 2017–2019 abweichen, selbstverständlich gewahrt bleiben. Das Parlament bindet sich mit den Sparaufträgen nach Absatz 1 in einem politischen, nicht aber in einem rechtlichen Sinne.
70 SR 172 220.111.35
71 SR 611.010
72 SR 611.0