Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/123: Pa. Iv. 15.430 s UREK-SR. Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz · 19 Seiten

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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK

Referenz/Aktenzeichen

renden Vorrängen (WEKO, ewz, sgv), die Tatsache, dass die Lösung im Einklang mit den fortgeschrittenen bilateralen Verhandlungen mit der EU über das Stromabkommen steht (VSE, Alpiq) und dass nicht alle Nachbarländer die Ausnahmen zu den Vorrängen akzeptieren (Kt. TG). Alpiq, IGEB und swisselectric präzisieren, dass die Vorränge im Widerspruch zur Verordnung (EG) Nr. 714/2009 stehen. Weiter wird vorgebracht, dass die Vorränge in der Praxis noch nie angewendet worden seien (BDP, Kt. BE, Kt. VD, Kt. ZG, EnDK, FER, Travail.Suisse) und dass diese Lösung die einfachste Alternative sei, um etwaigen Kapazitätsproblemen zu begegnen (Kt. AI).

Infrawatt bedauert die Streichung der Vorränge für erneuerbare Energien, ist jedoch der Ansicht, dass die Versorgungssicherheit mehr Gewicht habe. Kt. BE, FER, GGS, Lonza und Stahl Gerlafingen sind der Meinung, dass die erneuerbaren Energien auf dem Markt anders bewertet werden können, nicht zuletzt dank den Herkunftsnachweisen.

4.2 Ablehnung

Eine Minderheit von Teilnehmern (Greenpeace, Pro Natura, SP, SES, SL, Swisspower, SWW, SGB und WWF) lehnen die Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz für die Stromlieferung an grundversorgte Endverbraucher und aus erneuerbaren Energien ab. Es ist diesen Teilnehmern unverständlich, warum die grundversorgten Endverbraucher und die erneuerbaren Energien ihre Privilegien verlieren sollten, während die Langfristverträge die ihrigen behalten. Insbesondere wird geltend gemacht (SGB, Swisspower, SWW), diese Massnahme laufe der Versorgungssicherheit für die grundversorgten Endverbraucher und damit dem Willen des Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des StromVG zuwider, während Swissgrid im Winter 2015-2016 noch wegen den knappen Netzübertragungskapazitäten warnen musste (SP, SGB, SWW, WWF).

Für SL, Pro Natura, SP, SES und WWF steht die Streichung der Vorränge für Stromlieferungen aus erneuerbaren Energien im Widerspruch zu den Zielen der Energiestrategie 2050. Diese Teilnehmergruppe präzisiert, dass die Streichung der Vorränge für erneuerbare Energien in einem Umfeld, in dem der Strom aus fossilen Energiequellen kaum besteuert wird, nicht gerechtfertigt ist.

Swisspower, SWW und SSV argumentieren, dass sich die Versorgungssicherheit der Endverbraucher nicht verschlechtern darf, erst recht nicht zugunsten des Stromtransits in der Schweiz. Die Einführung eines "finanziellen Vorrangs" würde ermöglichen, auch den Vorrang für Lieferungen an die gebundenen Kunden kostengünstig sicherzustellen. Finanziert mit den Erträgen aus den Auktionen von Swissgrid im Zuge der Vermarktung von Kapazitäten, würde dieser Vorrang keine sequentiellen Auktionen erforderlich machen und stünde nicht im Widerspruch zum Market Coupling und zur Rechtssicherheit für Langfristverträge. Die vom StromVG vorgesehenen Vorränge für gebundene Kunden müssen die Vorteile, welche die Inhaber von Langfristverträgen auf dem Schweizer Markt geniessen, aufwiegen.

SGB und SSV stellen abschliessend fest, dass die Frage der Vorränge im Rahmen der laufenden Revision der StromVG behandelt werden sollte.

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