Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/123: Pa. Iv. 15.430 s UREK-SR. Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz · 19 Seiten

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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK

Referenz/Aktenzeichen

Baudirektion Kt. UR, Kt. FR, Kt. GL, Kt. GR, Kt. VS und RKGK unterstützen das Projekt, wenn auch ohne Begeisterung. Diese Teilnehmer stellen fest, dass die vorgeschlagene Änderung den Interessen der Wasserkraft zuwiderläuft und erhoffen sich deshalb mehr Unterstützung für diesen Energieträger.

3.2 Generelle Zustimmung mit Änderungsanträgen

Viele Teilnehmer befürworten die Ausrichtung und Zielsetzung des Textes, schlagen jedoch eine partielle Neuformulierung von Artikel 17 Absatz 2 StromVG vor. Fast alle Änderungsanträge betreffen die Neuformulierung der Bedingungen für die vorrangige Kapazitätszuteilung für Grenzkraftwerke. Die Teilnehmer sind der Meinung, dass es aus verschiedenen technischen Gründen unter Umständen notwendig ist, auf das Übertragungsnetz zu greifen, damit die Grenzkraftwerke ihre Länderquote erfüllen können, auch wenn einzelne dieser Kraftwerke dem Verteilnetz angeschlossen sind. Folglich verlangen diese Teilnehmer, dass Artikel 17 Absatz 2 StromVG neu formuliert und jede Unklarheit bezüglich der Bedingungen für die Zuteilung von Vorrangkapazitäten für Grenzkraftwerke ausgeräumt wird.

Drei Teilnehmer (Lonza, Stahl Gerlafingen und SwissElectricity) verlangen zudem die Streichung von Vorrängen für langfristige Verträge, die vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen worden sind, in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 714/2009.

3.3 Generelle Ablehnung mit Änderungsanträgen

Ein einziger Teilnehmer (SwissElectricity) lehnt das Projekt ab, weil es hinsichtlich der Streichung von Vorrängen zu wenig weit geht. Der Teilnehmer verlangt die Streichung sämtlicher Vorränge.

3.4 Generelle Ablehnung

Greenpeace, Handel Schweiz, Pro Natura, SP, SES, SL, Swisspower, SWW, SGB, SSV und WWF lehnen das Projekt als Ganzes ab. Sie machen insbesondere geltend, dass mit den Änderung die Privilegien für Langfristverträge für den Bezug von Atomenergie gestärkt würden, zum Nachteil der Importe von Strom aus erneuerbaren Quellen und der Versorgungssicherheit der grundversorgten Endverbraucher. Die Streichung der Vorränge sei gerade angesichts der Gefahr von Netzengpässen, wie wir sie im Winter 2015-2016 erlebt haben, schädlich. Swisspower ist zudem der Ansicht, dass die in Artikel 20 Absatz 2 StromVG vorgesehenen Bestimmungen gesetzeswidrig seien.

Der Stadtrat von Winterthur – die Stadt ist Eigentümerin der Stadtwerke Winterthur (SWW) - lehnt das Projekt als Ganzes ab und widersetzt sich jeder Streichung von Vorrängen im Übertragungsnetz. Sollte seine Position nicht berücksichtigt werden, schlägt dieser Teilnehmer als alternative Lösung die ausnahmslose Streichung sämtlicher Vorränge vor. Für SWW und auch für Swisspower und den SGB wäre eine auf einem "finanziellen Vorrang" beruhende Lösung eine schweizinterne Lösung, für die es kein internationales bilaterales Abkommen brauchte.

Swisselectricity lehnt das Projekt insofern ab, als alle Vorränge zu streichen seien.

Gewisse Teilnehmer, die das Projekt ablehnen (Handel Schweiz, Swisspower, SSV), empfehlen, die Frage der Vorränge im Rahmen der derzeitigen Revision des StromVG durch das BFE zu behandeln.

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