Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/123: Pa. Iv. 15.430 s UREK-SR. Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz · 19 Seiten
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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK
Referenz/Aktenzeichen
5.1 Zustimmung
Die grosse Mehrzahl der Teilnehmer befürwortet diese Bestimmung. Die vorgebrachten Argumente sind unter anderem die Rechtssicherheit für Langfristverträge (WEKO, Kt. VD, Kt. TI, economiesuisse, swisselectric), die Versorgungssicherheit oder die Tatsache, dass diese Lösung im Einklang steht mit den fortgeschrittenen bilateralen Verhandlungen mit der EU über das Stromabkommen (Kt. BL, Kt. LU, Kt. TI, FDP).
Gewisse Teilnehmer vermerken, dass letztlich die mit der EU getroffene bilaterale Lösung im Strombereich umgesetzt werden muss (Swissmem, IGEB, GGS) und dass dann die Vorränge abgeschafft werden sollten (ewz). Für die WEKO kann die Beibehaltung der Prioritäten für Langfristverträge nur vorübergehend sein, angesichts der Rechtssicherheit, des Investitionsschutzes und auch des Erarbeitung einer EU-kompatiblen Lösung.
5.2 Ablehnung
Eine Minderheit von Teilnehmern lehnt die Beibehaltung der Vorränge im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz für Lieferungen aufgrund von internationalen Bezugs- und Lieferverträgen, die vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossen worden sind, ab.
Die Vertreter der Organisationen für den Landschaftsschutz (Pro Natura, SES, SL, WWF, Greenpeace) und die SP machen geltend, dass die Privilegierung der Atomkraft abgeschafft werden muss, anstatt die grundversorgten Endverbraucher und die erneuerbaren Energien (darunter die Wasserkraft) zu benachteiligen. Die Vorränge für Stromimporte aus Atomkraft würden zu Monopolrenten führen, seien überflüssig und nicht marktgerecht. Die gleichen Teilnehmer lehnen das Argument des Investitionsschutzes für Langfristverträge ab, diese würden von einer marktbeherrschenden Stellung profitieren.
Die Teilnehmer aus der Industrie (Lonza, Stahl Gerlafingen) meinen, dass solche Verträge auch den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments entsprechen müssen. Insofern müssten die Vorränge für diese Art von Verträgen ebenfalls gestrichen werden. Laut diesen Teilnehmern muss die Frage der Abschaffung der Vorränge für solche Verträge separat und unabhängig von der finanziellen Entschädigung für Kapazitätsverluste beurteilt werden; die Frage der Entschädigungen könne im Rahmen der bilateralen Verhandlungen mit der EU behandelt werden.
Für SwissElectricity, Swisspower und Kt. SH ist nicht nachvollziehbar, warum Inhaber von Langfristverträgen gegenüber andern Akteuren auf dem Schweizer Markt privilegiert sein sollten. SWW bedauert, dass die Beibehaltung der Vorränge für Langfristverträge den Stromtransfer in der Schweiz zum Nachteil der Endverbraucher begünstigt. Für SwissElectricity stellt der Vorrang für solche Verträge schon an sich einen Marktvorteil dar und trägt gleichzeitig zur Überlastung der grenzüberschreitenden Übertragungsleitungen bei. Für Swisspower, SSB und SWW ist das Argument der Rechtssicherheit für Langfristverträge nicht stichhaltig. Für die gleichen Teilnehmer wäre die Lösung des "finanziellen Vorrangs" eine schweizinterne Lösung, für die es kein internationales bilaterales Abkommen brauchte.
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