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Vernehmlassung 2015/19: Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge · 54 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS

Rückfahrwarner für Abfallsammelfahrzeuge und schwere Motorwagen Geltender Text Änderungsvorschlag

Art. 82 Akustische Warnvorrichtungen, andere Art. 82 Akustische Warnvorrichtungen, andere Toner-

Tonerzeuger, Aussenlautsprecher zeuger, Aussenlautsprecher Abs. 1ter (neu) Abs. 1ter (neu)

--- 1terAbfallsammelfahrzeuge, die der EN 1501 ent-

sprechen, dürfen mit einer Vorrichtung zur akustischen Warnung vor dem Rückwärtsfahren nach Zif-

fer 7.1.2.1 dieser Norm ausgerüstet sein. Andere Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,50 t

dürfen mit einer Vorrichtung zur akustischen War-

nung vor dem Rückwärtsfahren ausgerüstet sein, wenn diese der EN 7731 entspricht und sich vom Fahrerplatz aus abschalten lässt.

Erläuterungen:

In der EU beschaffte Abfallsammelfahrzeuge sind nach der Norm EN 1501-1 gebaut. Für die Zulassung in der Schweiz müssen solche Fahrzeuge abgeändert werden, da Rückfahrwarner nach geltendem Recht nicht zulässig sind. Dies verursacht Kosten und Aufwand. Die Europäische Norm EN 1501-1:2011 hat zudem den Status einer Schweizer Norm (eingetragene Norm der schweizerischen Normen-Vereinigung SNV). Die bis anhin nicht zulässigen Rückfahrwarner sollen daher an Abfallsammelfahrzeugen erlaubt werden. Es besteht allerdings die Befürchtung, dass das lautstarke Piepsen beim Rückwärtsfahren während der Nacht und in den frühen Morgenstunden eine Lärmbelastung darstellt.

Ebenfalls erlaubt werden sollen Rückfahrwarner an anderen schweren Motorfahrzeugen, allerdings nur, wenn sie vom Fahrerplatz aus abschaltbar sind. Ziffer 6.2 der Norm EN 7731:2008 legt fest, dass ihre maximale Lautstärke bei der deutlichen Hörbarkeit des Warnsignals liegt.