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Vernehmlassung 2015/19: Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge · 54 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS
Tauglichkeit von Motorwagen zur Montage von Schneeketten Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 63 Schneeketten und Gleitschutzvorrichtungen Art. 63 Schneeketten und Gleitschutzvorrichtungen Abs. 2 Abs. 2
2 An Motorwagen müssen mindestens auf den angetrie- 2 Aufgehoben
benen Rädern einer Achse bei einer vom Fahrzeugher-
steller oder von der -herstellerin vorgesehenen Reifendi-
mension Schneeketten montiert werden können.
Erläuterungen:
Sportwagen mit EU-Gesamtgenehmigung entsprechen der Vorschrift von Artikel 63 Absatz 2 VTS nicht immer, da es im EU-Recht genügt, wenn Traktionshilfen angebracht werden können; zur Montage richtiger Schneeketten bleibt teils zu wenig Platz (die Schneeketten würden z. B. am Fahrwerk streifen). An solchen Fahrzeugen können keine Änderungen an Rädern und Fahrwerk vorgenommen werden, die nicht bereits in der Genehmigung vorgesehen sind, weil die Beurteilung einer solchen Änderung nach VTS erfolgen müsste und diese verlangt, dass Schneeketten angebracht werden können. Die Vorschrift von Artikel 63 Absatz 2 VTS soll deshalb aufgehoben werden. Die Verkehrssicherheit bleibt gewährleistet: Sind nach Artikel 29 (Signal 2.48) der Signalisationsverordnung2 Schneeketten erforderlich, dürfen Fahrzeuge ohne Schneeketten nicht weiterfahren. Bei den in Frage stehenden, gesamtgenehmigten EU-Sportwagen greift bereits heute nur die SSV-Regelung.
Aufbaufestigkeit nach EN 12642 als Nachweise für Ladungssicherungsvorrichtung Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 66 Fahrzeugaufbauten, Verschiedenes Art. 66 Fahrzeugaufbauten, Verschiedenes Abs. 1bis und 1ter Abs. 1bis und 1ter
1bis 1bis
Aufbauten von Fahrzeugen zum Sachentransport mit Aufbauten von Fahrzeugen zum Sachentransport mit eieinem Gesamtgewicht über 3,50 t, die zum Transport fes- nem Gesamtgewicht über 3,50 t, die zum Transport fester ter Güter vorgesehen sind, müssen mit Befestigungsvor- Güter vorgesehen sind, müssen mit Befestigungsvorrichrichtungen zur Ladungssicherung ausgerüstet sein, die tungen zur Ladungssicherung ausgerüstet sein, die dem dem Stand der Technik entsprechen, wie er insbesondere Stand der Technik entsprechen, wie er insbesondere in der in der EN 12640 beschrieben ist. Kippbare Führerkabinen EN 12640 beschrieben ist. Verstärkte Aufbauten, die der und Aufbauten müssen gegen ein Zurückkippen zuverläs- EN 12642 entsprechen, können als Vorrichtungen zur
sig gesichert werden können. Ladungssicherung anerkannt werden, wenn in einem 1ter --- Beladungskonzept dargelegt wird, wie die Ladung zur wirkungsvollen Sicherung anzuordnen ist.
1terKippbare Führerkabinen und Aufbauten müssen gegen ein Zurückkippen zuverlässig gesichert werden können.
Erläuterungen:
Die Europäische Norm EN 12642 führt mit der im Jahr 2006 beschlossenen Überarbeitung eine neue Klasse verstärkter Fahrzeugaufbauten zum Sachentransport ein. Diese Aufbauten sind in der Lage, bei richtiger Anordnung gewisser Ladungen Kräfte brüsker Fahrbewegungen aufzunehmen und damit die Ladung ganz oder teilweise gegen das Verrutschen zu sichern. Die vorgeschlagene VTS-Änderung soll es den Zulassungsbehörden ermöglichen, in gewissen Fällen die erhöhte Festigkeit der Aufbaustruktur anstelle einer Vorrichtung zur Ladungssicherung nach EN 12640 anzuerkennen. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller in einem Beladungskonzept zeigt, welche Ladungen mit welcher Anordnung durch den verstärkten Aufbau wirkungsvoll gesichert werden können. Wird ein verstärkter Aufbau nach der EN 12642 aufgrund eines befriedigenden Beladungskonzepts anerkannt, trägt die Zulassungsbehörde dies in den Fahrzeugausweis ein. Die Notwendigkeit von zusätzlichen Ladungssicherungsmassnahmen, z. B. in Abhängigkeit des vorgesehenen Ladeguts, bleibt im konkreten Fall abzuklären.
2 Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21).