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Vernehmlassung 2015/19: Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge · 54 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS
Pflicht zur Typengenehmigung von Chiptuning vor dem Einbau Geltender Text Änderungsvorschlag
Art. 219 --- Art. 219 ---
Abs. 2 Bst. g und h Abs. 2 Bst. g und h
2 Es wird, sofern keine strengere Strafdrohung anwendbar 2 Es wird, sofern keine strengere Strafdrohung anwendbar ist, mit Busse bestraft, wer: ist, mit Busse bestraft, wer:
g. Teile der Fahrzeugelektronik, die das Abgas-, Ge- g. Teile der Fahrzeugelektronik, die das Abgas-, Ge-
räusch- oder Leistungsverhalten beeinflussen und räusch- oder Leistungsverhalten beeinflussen und nicht der für den Fahrzeugtyp genehmigten Ausfüh- nicht der für den Fahrzeugtyp genehmigten Ausführung entsprechen (Anhang 1 Ziff. 2.3 TGV), vertreibt rung entsprechen (Anhang 1 Ziff. 2.3 TGV), vertreibt oder öffentlich anbietet, ohne dass dafür eine Typen- oder öffentlich anbietet, ohne dass dafür eine Typengenehmigung oder eine Anmeldung zur Typengeneh- genehmigung vorliegt, oder sie öffentlich anbietet, migung vorliegt; ohne dass eine Anmeldung zur Typengenehmigung
h. Änderungen an der Fahrzeugelektronik, die das Ab- vorliegt;
gas-, Geräusch- oder Leistungsverhalten beeinflus- h. Änderungen an der Fahrzeugelektronik, die das Absen, vornimmt, dazu Gehilfenschaft leistet oder sie gas-, Geräusch- oder Leistungsverhalten beeinflussen, öffentlich anbietet, ohne dass dafür beziehungsweise vornimmt, oder dazu Gehilfenschaft leistet oder sie für die verwendeten Teile eine Typengenehmigung öffentlich anbietet, ohne dass dafür beziehungsweise oder eine Anmeldung zur Typengenehmigung vor- für die verwendeten Teile eine Typengenehmigung liegt. vorliegt, oder solche Änderungen öffentlich anbietet, ohne dass eine Anmeldung zur Typengenehmigung vorliegt.
Erläuterungen:
Chiptuning untersteht der Pflicht zur Typengenehmigung. Damit Anbieter von Chiptuning prüfen können, wie hoch das Marktpotenzial bei einem bestimmten Fahrzeugtyp ist, bevor sie die Investitionen für die Typengenehmigung tätigen, dürfen sie das Chiptuning bereits am Markt anbieten (z. B. durch Inserate, Werbung usw.), sobald eine Anmeldung zur Typengenehmigung vorliegt. Die Erfahrung hat inzwischen gezeigt, dass dies ausgenutzt wurde und viele Anbieter Chiptunings durchführten, ohne je eine Typengenehmigung zu erlangen. Sie begnügten sich damit, sich zur Typengenehmigung anzumelden (z. B. wiederholte An- und Abmeldung, ohne je eine Genehmigung zu erlangen). Mit der neuen Bestimmung soll nun genau präzisiert werden, dass die Typengenehmigung zwingend vor der Durchführung des Chiptunings erfolgen muss. Die Anmeldung zur Typengenehmigung alleine genügt lediglich für das Anbieten.