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Vernehmlassung 2015/19: Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge · 54 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS

Glocke an Fahrrädern nicht mehr obligatorisch Geltender Text Änderungsvorschlag

Art. 218 Zeichengebung, Warnvorrichtung, Diebstahl- Art. 218 Zeichengebung, Warnvorrichtung, Diebstahl-

sicherung sicherung Aufgehoben Abs. 1 und 2

1 Zur Zeichengebung für die Richtungsänderung können 1 Zur Zeichengebung für die Richtungsänderung können die Radfahrer reflektierende Bänder oder Lichter am Un- die Radfahrer reflektierende Bänder oder Lichter am Unterterarm tragen. Diese Vorrichtungen müssen weiss oder arm tragen. Diese Vorrichtungen müssen weiss oder gelb gelb leuchten. leuchten.

2 Fahrräder, ausgenommen Fahrräder mit einem Leerge- 2 Fahrräder, ausgenommen Fahrräder mit einem Leergewicht ohne Führer oder Führerin von höchstens 11 kg, wicht ohne Führer oder Führerin von höchstens 11 kg, müsmüssen eine gut hörbare Glocke aufweisen; andere Warn- sen eine gut hörbare Glocke aufweisen; andere Warnvorvorrichtungen sind untersagt. richtungen sind untersagt.

Erläuterungen:

Rennräder waren bisher von der Pflicht zur Montage einer Glocke befreit. Die Abgrenzung erfolgte durch das Gewicht des Fahrrads. Wegen immer besseren Materialen ist die Gewichtsgrenze von 11 kg nicht mehr zeitgemäss. Aus diesem Grund und im Rahmen des „Cassis de Dijon“-Prinzips soll auf das Obligatorium einer Glocke bei Fahrrädern künftig ganz verzichtet werden.

Hinweis zu Absatz 1: Fahrradfahrende dürfen reflektierende Bänder oder nicht blendende Lichter am Körper tragen. Die Bestimmung nach Absatz 1 ist keine Bau- und Ausrüstungsvorschrift für das Fahrzeug und kann demzufolge aufgehoben werden.

Hinweis zur Sachüberschrift des Artikels 218: Das Obligatorium zur Ausrüstung von Fahrrädern mit einer Diebstahlsicherung wurde mit der VTS-Änderung vom 2. März 2012 aufgehoben. Der Begriff «Diebstahlsicherung» soll deshalb aus der Überschrift des Artikels entfernt werden.