Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten
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schwerde durch die IV-Stelle Vernehmlassungen für die Verhandlung vor dem Bundesgericht zu verfassen.
- 1,0 befristete VZÄ im Controlling: In ihrem Bericht über die Aufsicht (2015),102 fordert die EFK, dass dem qualitativen Aspekt des Gesetzesvollzugs im Rahmen der Aufsicht des BSV über die IV-Stellen und die RAD besonderes Augenmerk zuteilwird. Als Grundlage dafür müssen Instrumente aufgebaut werden, die eine verbesserte Datenerfassung und -auswertung erlauben.
In der Tabelle am Ende von Ziffer 3.5 «Auswirkungen auf die Invalidenversicherung» sind die Stellen im BSV in einer eigenen Zeile aufgeführt und diejenigen in der ZAS in den Personalbedarf der Zielgruppen 2 und 3 integriert.
3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Urbane Zentren profitieren aufgrund ihrer tendenziell höheren Quote von Leistungsbeziehenden verstärkt von den vorgeschlagenen Massnahmen. Auf Agglomerationen und Berggebiete bestehen keine spezifischen Auswirkungen.
Die Weiterentwicklung der IV erfordert keine Anpassungen in den Kantonen, da die IV zwar in jedem Kanton von einer eigenen IV-Stelle umgesetzt wird, aber auf Bundesrecht beruht. Hingegen ergeben sich die folgenden Auswirkungen auf die Sozialhilfe, das Bildungssystem und die EL:
Einsparungen bei Sozialhilfe
Massnahmen zugunsten der Zielgruppen 2 und 3
Die Massnahmen zugunsten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen (vgl. Ziff. 1.2.2) wirken sich positiv auf die Sozialhilfe aus, denn die allfälligen Mehrkosten durch die Anpassungen beim Taggeld (vgl. Ziff. 1.2.2.5) werden durch die übrigen Massnahmen mehr als kompensiert. Jugendlichen, insbesondere jene ohne Ausbildungsabschluss und Einkommen, weisen ein erhöhtes Risiko auf, Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Indem zu ihren Gunsten gehandelt wird und ihre Chancen auf Ausbildung und Eingliederung gefördert werden, verringert sich dieses Risiko.
Besonders hervorzuheben sind die Brückenangebote zur Vorbereitung auf eine EbA (vgl. Ziff. 1.2.2.2) sowie das CM BB (vgl. Ziff. 1.2.2.3). Die IV soll die jeweiligen Kosten zu einem Drittel mitfinanzieren. Die IV bringt zudem ihr spezifisches Fachwissen im Schnittpunkt von gesundheitlichen Einschränkungen und beruflicher Eingliederung ein. Hilft die Stärkung dieser Instrumente den betroffenen Jugendlichen, einen Ausbildungsplatz zu finden, die Ausbildung erfolgreich abzuschliessen und eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, wird auch die Sozialhilfe entlastet.
102 EFK (2015): Fachliche, administrative und finanzielle Aufsicht über die IV-Stellen. Bestellnummer 1.14261.318.00099.07. Kann abgerufen werden unter: www.efk.admin.ch > Publikationen > Weitere Prüfberichte.