Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten
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Im Jahr 2014 erhielten 10 000 Versicherte ab 18 Jahren ein sogenanntes «kleines» IV-Taggeld. Neu hätten zusätzlich auch rund 2000 Personen unter 18 Jahren Anspruch auf Taggeld. Für diese 2000 sowie 6500 Personen zwischen 18 und 24 Jahren wird das Taggeld der vergleichbaren Entschädigung für Lernende entsprechen:
- Für rund 5500 Personen wird das Taggeld der branchenüblichen, im Lehrvertrag nach BBG festgelegten, altersabhängigen Entschädigung für Lernende entsprechen. Sie (und demzufolge das Taggeld) unterscheidet sich je nach Ausbildung, Ausbildungsjahr, Branche und Dauer. Beispielsweise erhält ein Coiffeur EFZ in im Durchschnitt der drei Ausbildungsjahre 500 Franken, eine Maurerin EFZ 1150 Franken und ein Hotelfachmann EFZ 1290 Franken pro Monat. Der monatliche Durchschnittslohn bei vierjährigen beruflichen Grundbildungen reicht von 600 Franken im ersten bis 1300 Franken im letzten Lehrjahr. Durchschnittlich über alle Ausbildungsjahre und Berufe wird mit 810 Franken Entschädigung pro Monat gerechnet.
- Für rund 2500 Personen, die eine praktische Ausbildung absolvieren, die nicht eine berufliche Grundbildung nach Berufsbildungsgesetz darstellt, entspricht das Taggeld den tiefsten Löhnen aller Lernender EFZ in der freien Wirtschaft. Im ersten Ausbildungsjahr entspricht dies heute knapp 400 Franken, im zweiten Jahr rund 550 Franken, im dritten Jahr gut 700 Franken und im vierten Jahr beinahe 1000 Franken pro Monat.
- Rund 200 Personen in einer Tertiärausbildung erhalten ein Taggeld, das dem durchschnittlichen Eigenverdienst gleichaltriger Personen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung in Ausbildung entspricht. Im 16. Altersjahr beträgt dies rund 100 Franken und mit 24 Jahren rund 600 Franken pro Monat.
Die übrigen rund 1500 Erwachsenen ab dem vollendeten 25. Altersjahr erhielten neu den Höchstbetrag der Altersrente, der aktuell 2350 Franken im Monat beträgt.
Rund 1500 Versicherte beziehen während den Abklärungsmassnahmen, medizinischen Massnahmen oder Massnahmen zur Vorbereitung auf eine EbA kein Taggeld mehr. Auch Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, erhalten kein Taggeld der IV mehr.
Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, haben all diese Personen auch Anspruch auf EL.
Erweiterung der medizinischen Eingliederungsmassnahmen
Die Ausrichtung der medizinischen Eingliederungsmassnahmen auf den ersten Arbeitsmarkt und die Ausweitung der Zielgruppe (vgl. Ziff. 1.2.2.6) verbessert für die Betroffenen die Qualität ihrer medizinischen Versorgung und die Koordination mit anderen Leistungen der IV.
2014 erhielten rund 180 Personen im Alter von 19 Jahren gleichzeitig eine Massnahme beruflicher Art und eine medizinische Massnahme der IV. Berufliche Massnahmen werden im Durchschnitt rund 16 Monate über das 19. Altersjahr hinaus fortgesetzt. Jährlich hätten dementsprechend zusätzlich rund 250 Personen zwischen 20 und 25 Jahren Anspruch auf medizinische Eingliederungsmassnahmen der IV.
Ausbau der Beratung und Begleitung
Der Ausbau der Beratung und Begleitung für gesundheitlich beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene (Ziff. 1.2.2.7) trägt dazu bei, Ausbildungsabbrüche zu verhindern, Lehrstellen im ersten Arbeitsmarkt zu finden und diese erfolgreich zu