Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/25: Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) · 164 Seiten

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Einführung des Personalverleihs

Der Personalverleih (vgl. Ziff. 1.2.3.4) wird höchstwahrscheinlich nur bei einer kleinen Anzahl Versicherter eingesetzt. Erlaubt jedoch gerade dieses Instrument, sie in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern, ist die Einführung des Personalverleihs gerechtfertigt. Aufgrund der Erfahrungen mit dem Pilotprojekt wird der Personalverleih voraussichtlich jährlich bei 100 Personen gewählt.

Verbesserung der Koordination der beteiligten Akteure

Verstärkung der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Versicherungsschutz

Eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Bund und Dachverbänden der Arbeitswelt (vgl. Ziff. 1.2.4.1) unterstützt die Eingliederung von Menschen mit Behinderung bereits durch das Bekenntnis der Arbeitswelt und die Klärung der Zuständigkeiten. Dabei würde entweder schon eine Vereinbarung mit Koordinationsregeln messbare Resultate liefern oder andernfalls die Umsetzung des Bundesratsbeschlusses von 11. März 2011 solche Resultate sicherstellen.

Die Optimierung des Unfallschutzes während Eingliederungsmassnahmen und die Regelung der Haftpflichtversicherung während Integrationsmassnahmen (vgl. Ziff. 1.2.4.2 und 1.2.4.3) stärken das Vertrauen der Arbeitgeber, eine IV-Massnahmen in ihrem Betrieb durchzuführen. Diese Anpassungen werden einer zusätzlichen Anzahl Versicherter ermöglichen, ihre Massnahmen im ersten Arbeitsmarkt zu absolvieren, wodurch sie besser auf eine spätere Erwerbstätigkeit vorbereitet werden.

Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten

Die Anpassungen betreffend behandelnde Ärztinnen und Ärzte (vgl. Ziff. 1.2.4.4) haben zum Ziel, das Verständnis zwischen ihnen und der IV zu fördern. Davon profitieren namentlich die Versicherten, da so ihre Ärzte und die zuständige Eingliederungsfachperson der IV-Stelle vermehrt dieselben Massnahmen unterstützen, was dem Eingliederungserfolg hilft.

Verlängerung des Schutzes der Versicherten im Fall von Arbeitslosigkeit

Die verlängerte Anspruchsdauer auf ALV-Leistungen (vgl. Ziff. 1.2.4.5) verbessert die Existenzsicherung im Anschluss an die Aufhebung oder Herabsetzung einer Rente im Zuge einer Rentenrevision. Zudem wird durch die längere Unterstützung, die Chance erhöht, eine Stelle zu finden. Auf Grundlage der Erfahrungen mit dem bestehenden Anspruch sowie unter Berücksichtigung systematischer Information durch die IV und die Sozialhilfe werden jährlich voraussichtlich 200 Personen betroffen sein.

Einführung eines stufenlosen Rentensystems

Die Einführung des stufenlosen Rentensystems (vgl. Ziff. 1.2.4.6) hätte je nach IV-Grad, ab dem eine ganze IV-Rente zugesprochen wird, unterschiedliche Auswirkungen auf die Renten der Versicherten. Je nach IV-Grad führt das stufenlose System zu einer erhöhten, gesenkten oder unveränderten Rente. Die Angabe der Anzahl Neurenten aus dem Jahr 2014 gibt einen Hinweis, wie viele Personen jährlich davon betroffen sein würden.